In Dänemark können Eltern und Kinder selbst über ihr Lernen bestimmen. Margaretha Balle-Petersen berichtet über die seit 150 Jahren ungebrochen lebendige Bürgerbewegung der Friskoler.
Die Selbstbestimmtheit des individuellen Lernens ist ein fruchtbarer Boden, auf dem an die 450 freie Schulen im kleinen Dänemark prächtig gedeihen. Zu 70 Prozent vom Staat finanziert, verwirklichen sie eine in Deutschland unvorstellbare Freiheit.
Es gibt religiöse, politische und nach besonderer Pädagogik ausgerichtete Schulen, progressive und elite-fördernde Schulen. Und es gibt die Schulen der Minderheiten, der deutschen und der muslimischen Gruppen.
Die Friskoler begannen nicht mit Schulen oder Pädagogik. Sie begannen mit Bürgerbewegungen, die seit der Mitte des 19. Jahrhunderts die dänische Gesellschaft umgestalteten. Vor dieser Zeit hatten wir den Absolutismus, wo der König in landesväterlicher Art meinte, die Dinge besser zu verstehen als das unmündige Volk. Dies galt auf allen Gebieten: Politik, Wirtschaftsleben, Schule, Kirche. Aber seit der Mitte des 19. Jahrhunderts kamen die Leute auf die Idee, dass sie selbst die Verantwortung für ihre Angelegenheiten übernehmen konnten. Sie erkannten auch, dass die Kirche und die Pfarrer nicht das Patent hatten, um den Weg zur Seligkeit zu zeigen. Sie fanden vielmehr heraus, dass sie selbst die Verantwortung für ihr Verhältnis zu Gott trugen. Will man selbst die Verantwortung für seine Seligkeit übernehmen, so kann man dies auch für das Wichtigste tun: Die Erziehung und das Lernen seiner Kinder. Und dann kann man auch in der Wirtschaft, im Erwerbsleben und der Politik mitbestimmen. Es gibt wohl kaum eine größere Verantwortung für den Menschen als für sein Verhältnis zu Gott und für die Lebensgestaltung der Kinder. Man bildete freie Gemeinden, die sich selbst ihren Pfarrer suchten. Wo es schien, dass Großhändler oder Kaufleute die Menschen ausnutzten, gründeten sie Genossenschaften, und wo es keinen Ort für Besprechungen gab, baute man Versammlungshäuser. Man wartete nicht mehr darauf, dass der Staat und die Beamten die Dinge in die Hand nahmen. Nein, die Leute ergriffen selbst die Initiative und erledigten, was gemacht werden mußte – oft unter großem wirtschaftlichem Risiko und mit verblüffend wenig Vorwissen. Auf dieselbe Weise verfuhr man mit den Schulen, denn die kommunalen Schulen waren oft sehr schlecht. Und die Menschen trauten sich nun selbst zu, herauszufinden, was gut für ihre Kinder war. Prinzipiell meinte man, dass es das Beste sei, wenn Eltern die Kinder selbst unterrichteten. Wenn sie dies allein nicht bewältigen konnten, taten sich Familien zusammen und sorgten für gemeinschaftliches Lernen. So entstanden in Dämenark die Friskoler. In diesen Schulen wollte man keine Bevormundung noch brauchte man Expertenwissen, sondern Lehrerinnen und Lehrer, die an die Stelle der Eltern treten konnten und über einige Kenntnisse verfügten.
Das „folkelige Element“ der Friskoler beinhaltet vor allem Gemeinschaft und Freiheit. Freiheit ist das, was man einander in der Gemeinschaft schuldet. Dabei geht man davon aus, dass Gemeinschaft nicht Gleichschaltung bedeutet, sondern dass Freiheit und Gemeinschaft untrennbar verbunden sind. Gemeinschaft ist eine Karikatur ihrer selbst, wenn sie nicht Freiheit atmet. Umgekehrt erhält die Freiheit ihren Inhalt von der Gemeinschaft, deren Bestandteil sie sein soll.
„Folkelig“ bedeutet aber auch eine Verpflichtung zur Gleichheit. Diese Gleichheit bedeutet zweierlei. In einem Lied von Nikolai F. S. Grundtvig, dem Wegbereiter der Folkeligheds-Bewegung, das ein Kampflied der gesamten Bewegung war, ist die Rede von „gleicher Würde für Burg und Hütte“. Man ging davon aus, dass diese Gleichheit von Beginn an da war, egal wie wenig man davon sehen konnte und wie unterschiedlich die Verhältnisse der Menschen waren. Daher wollte man auch die äußere Gleichheit soweit wie möglich fördern, beispielsweise sollte „nach den Köpfen und nicht nach den Rinder(köpfen)“ abgestimmt werden, damit der Kleinbauer genausoviel Einfluss haben sollte wie der Hofbesitzer. Wirtschaftliche Kraft, Intelligenz und Wissen brauchen nicht angeglichen sein, bevor man sich für gleich wert erachten kann. Ein weiterer Aspekt von folkelig ist Verantwortung und ihre Konsequenz, das Risiko. Man übernahm die Verantwortung für die eigenen Angelegenheiten und meinte, man könnte es genauso gut machen wie die Behörden und die so genannten Experten. Aber dann mußte man auch die Konsequenzen tragen und mit dem Risiko leben, das mit der Verantwortung kam. Es kann kaum überschätzt werden, welche Bedeutung es hatte, dass Leute in allen möglichen Verhältnissen sich darin übten, Verantwortung zu tragen. Fast erscheint es unbegreiflich, dass es gut ging, und ab und zu missglückte es auch, aber man machte trotzdem weiter. Man lernte dazu und es wurde besser und besser. Daraus entstand ein Selbstvertrauen, über das man sich wundern kann – und gleichzeitig ein Misstrauen Experten gegenüber, das ab und an teuer zu stehen kam. Aber die Leute lernten, sich selbst zu vertrauen.
Das Elternrecht
Erziehung und Unterricht prägen existentiell. Wer sonst kann die Gewalt über das Kind beanspruchen als das Kind als Individuum selbst? Ideengeschichtlich war dies immer eine Streitfrage. In der Antike wie auch in modernen Diktaturen hatten die Interessen des Staates Vorrang vor dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen.
Christentum und die Aufklärung brachen mit dieser Einstellung. Die pietistische Bewegung des 18. Jahrhunderts machte klar, dass Glauben und die Verantwortung des Einzelnen vor Gott und dem eigenen Gewissen die eine und die Gewalt des Staates die andere Sache war. Diese Anschauung verband sich mit den Gedanken der Aufklärung über Pädagogik und dem Liberalismus zur Entwicklung einer freien bürgerlichen Gesellschaft. Der Familie als auch dem einzelnen Menschen wurde jetzt die Verantwortung einer höheren Instanz als dem Staat gegenüber zuerkannt. Gewissensentscheidungen von Eltern in Bezug auf ihre Kinder erhielten höchste Autorität und in diesen Dingen die Unabhängigkeit vom Staat. Dieser Begriff des Elternrechtes wurde erstmals 1814 in der dänischen Schulgesetzgebung verankert. Daran hatten N.F.S. Grundtvig und Kristen Kold einen wesentlichen Anteil. Mit dem Schulfreiheitsgesetz von 1855 wurde das Elternrecht endgültig festgelegt, die spätere Gesetzgebung hat dann das Prinzip nur weiterentwickelt. Deshalb haben wir in Dänemark bis heute keine Schulpflicht, sondern es steht in der Verantwortung der Eltern, für das Lernen ihrer Kinder zu sorgen. Dieses Recht, auch wenn es nur wenig genutzt wird, ist auch für die Friskoler von großer Bedeutung, weil ihre Freiheit von diesem Recht herrührt. 1908 wurde den Friskolern staatliche Teilfinanzierung zugesichert, damit das Elternrecht von allen ungeachtet ihrer wirtschaftlichen Mittel ausgeübt werden kann. Die regelmäßig aktualisierten staatlichen Zuschussgesetze zeigen, wie fest das Elternrecht in der dänischen Schulpolitik verankert ist. Der Begriff des Elternrechtes ist und bleibt Glaubenssache. Durch seine Überzeugung gewann der gemeine Bürger die Kraft, sich gegen die Behörden zu erheben und sein Recht zu behaupten, seine Kinder in dem (seiner Ansicht nach) richtigen Glauben zu unterrichten. Dieser Kulturkampf weitete sich aus und wandte sich gegen die Regulierung von pädagogischen, ökonomischen und sozialen Verhältnissen. Allerdings ist der Kampf für das Elternrecht noch nicht abgeschlossen. Das souveräne Verhältnis von Eltern dem Staat gegenüber wird nach wie vor hinterfragt. So wurde in den 1990ern beklagt, dass einige Einwanderereltern islamischen Glaubens sich in ihren Schulen „isolieren“ würden, auch wenn der Unterricht teils auf dänisch wäre. Dennoch bleibt es Ziel der Dansk Friskoleforening, das Recht und den Einfluss der Elternhäuser in Schulfragen zu wahren.
Das Minderheitsrecht
Demokratie wird in der ganzen Welt sowohl als Begriff wie auch in der Praxis sehr unterschiedlich interpretiert. In der westeuropäischen politischen Tradition besteht jedoch Einigkeit darüber, dass Demokratie etwas mit freien Abstimmungen zu tun hat, und dass die Entscheidung der Mehrheit die gültige ist.
Die eine Auffassung von Demokratie, als ,,Mehrheitsdemokratie“ bezeichnet, besagt, dass die Minderheit sich der Mehrheit zu fügen habe und man darauf hoffen dürfe, das nächste Mal der Mehrheit anzugehören. Das andere, weniger weit verbreitete Demokratieverständnis nenne ich die „Minderheitendemokratie“. Sie besagt, dass die Mehrheit aus praktischen Gründen zwar die Beschlusskraft besitzt, jedoch nicht unbedingt die Wahrheit. Diese könnte ebensogut bei der Minderheit liegen, weswegen sie geschützt werden und sich nicht mehr als unbedingt notwendig den Beschlüssen der Mehrheit unterordnen muss. In Dänemark war in der Gesetzgebung unserer Demokratie von Beginn an (ab 1849) die ,,Minderheitendemokratie“ bestimmend. Nicht zuletzt kämpften N.F.S. Grundtvig und seine politischen Freunde für diese Auffassung. Sie taten das in einem solchen Umfang, dass die Minderheit nicht nur anders denken und handeln durfte als die Mehrheit, sondern dass die Mehrheit (die Staatsmacht) ihnen auch wirtschaftliche Unterstützung zur Entfaltung ihrer Minderheitsauffassung gewährte. Unsere dänische ,,Minderheitendemokratie“ ist also nicht nur ein Minderheitenschutz, sondern ein Minderheitsrecht. Und das ist auch in den Schulgesetzen gesetzlich verankert. Die Minderheit kann sowohl auf ihrem politischen wie auch auf ihrem wirtschaftlichen Recht bestehen – und sogar die Auffassung der Mehrheit kraft dieses Rechts bekämpfen. In fast allen Ländern wird die Minderheit geschützt und erhält die Erlaubnis, z.B. eigene Schulen einzurichten. Aber sie mit Staatsmitteln zu unterstützen, so dass sie die Mehrheit sogar bekämpfen kann, das ginge den meisten Ländern entschieden zu weit. Genau so aber haben wir uns in Dänemark entschieden. Und diese Demokratieauffassung hat natürlich eine große Freiheit für die Schulen der Minderheit zur Folge. Die große Minderheit der Deutschen in Dänemark profitierte von diesem Recht der dänischen Minderheitendemokratie in besonderer Weise.
Der Mensch als göttliches Experiment
Jeder Mensch ist einzigartig. Warum? Weil dieser konkrete Mensch der einzige ist, der das Leben leben kann, das er bekommen hat. Und die Aufgabe des Menschen ist, dieses Leben ehrlich und redlich zu leben und ihm nicht den Rücken zuzukehren. Grundtvig sagt in seinem epochalen Werk „Mythologie des Nordens“, der Mensch solle nicht nachäffen, sondern er sei imstande das zu tun, was getan werden soll! Und auf die Frage, was denn getan werden soll, gibt es keine Patentlösung, sondern die Herausforderung, dass jeder Mensch für sich entdecken muss, worin dieses Handeln besteht. Darin besteht das göttliche Experiment! Man selbst sein, aber sich nicht selbst genug sein ist ein grundlegender Gedanke bei Grundtvig. Der Mensch muss zu sich selbst kommen, bevor er sich für andere öffnen kann. Man muss „ich“ sagen können, bevor man „wir“ sagt. So ist es wichtig für jeden Menschen zu verstehen, dass er von einzigartiger Bedeutung ist. Sich selbst als Person „interessant“ zu finden, ist also durchaus legitim. Aber das darf nicht dazu verleiten zu glauben, dass man die einzige Person ist, die interessant ist. Denn das ist jeder Mensch. Wer sich selbst nicht genug ist, flieht nicht vor der Wirklichkeit in das kleine Ich, sondern stellt sich gemeinsam mit anderen der Realität und ist in ihr tätig.
Die Freiheit der Friskole
12% aller Schulkinder bis 16 Jahre besuchen eine der freien privaten Schulen. Davon haben sich gut 200 Schulen in der Dansk Friskoleforening zusammengeschlossen. Die Mehrheit dieser Schulen arbeitet im Sinne von Grundtvig und Kold. Für alle 460 Friskolen ist es allerdings wichtiger, frei als privat zu sein.
Es ist die Freiheit, nicht der Auffassung der Staatsmacht und damit der politischen Mehrheit untergeordnet zu sein und damit die Freiheit, Schule und Erziehung nach eigenen Bedingungen gestalten zu können. Man kann diese Freiheit zu fünf Freiheitsprinzipien bündeln: Das Prinzip der ideologischen Freiheit ist grundlegend. Sein Ursprung kommt aus dem Eltern- und dem Minderheitenrecht. Die Eltern haben das Recht, zu bestimmen und zu entscheiden, wie ihre Kinder lernen sollen. Sie entscheiden, ob ihr Kind zu Hause oder gemeinsam mit anderen Familien lernen wird oder ob sie sich zusammenschließen, um eine Schule zu gründen, die genau nach ihren Ideen/Ideologien ausgerichtet ist. Darauf hat der Staat keinerlei Einfluss. Eine religiöse Auffassung, z.B. dass die Welt gut oder böse sei oder bald untergehe, kann ebenso tragendes Element einer Schule sein wie dass Kinder in der Meinung erzogen werden müssen, dass die existierende Gesellschaft gestürzt werden müßte. Somit ist klar, dass die Freiheit, bestimmte Ideen durch Schule und Erziehung zu verfechten, es auch ermöglicht, andere Ideen zu bekämpfen. Sie erhalten den Schutz des Gesetzes allerdings nur, wenn dies mit gesetzlichen Mitteln vor sich geht. Das Prinzip der pädagogischen Freiheit garantiert die Freiheit, sowohl die Methode als auch den Inhalt zu bestimmen, damit die Menschen und die Gesellschaft ihre Ideen auch wirklich im Unterricht und im Schulalltag entfalten können. Daher werden von Seiten der Staatsmacht auch nur ganz wenige Anforderungen an den Inhalt und keine an die Methode des Unterrichts gestellt. Das Gesetz bestimmt lediglich, dass der Unterricht in den Fächern Dänisch, Rechnen und Englisch „sich damit messen lassen können soll, was allgemein in der Volksschule verlangt wird“. Solch eine Bestimmung ist sehr offen und gibt in der Realität den Friskolern hinsichtlich der Wahl des Inhalts und der Gestaltung des Unterrichts alle Freiheiten. Zum Beispiel kann man den Geschichts und Geographieunterricht frei auf der Basis einer bibeltreuen Weltanschauung gestalten, ohne dass dies jemand angreifen kann. Wird entschieden, dass die Kinder lernen sollen, die Welt aus einem Ganzheitsverständnis heraus zu begreifen und dass gutes Wissen notwendig ist, um praktische Probleme zu lösen, so geschieht der Unterricht z.B. ausschließlich in Projektarbeit, und es gibt überhaupt keine Schulfächer. Auch das kann nur von Eltern dieser Schulen angefochten werden. Die Aufsicht darüber, ob der Unterricht der Friskoler den freizügigen gesetzlichen Bestimmungen entspricht, legt der Staat in die Hände eines Aufsichtführenden, den die Elternkreise selbst wählen, und der danach vom Staat anerkannt wird. Erst im Alter von etwa 14 Jahren werden die Kinder geprüft, ob ihr Wissen in den drei Fächern und der dänischen Geschichte dem Minimalkanon entspricht. Etliche dieser Kinder haben bis dahin weder Zensuren noch Prüfungsdruck erlebt, sodass sie sich diesem Test ganz unbefangen und selbstverständlich aussetzen. Die Selbstverständlichkeit ihres Lernens ermöglicht ihnen in diesem Alter mit dem jetzt ausgereiften Gehirn, etwaige Wissenslücken in kürzester Zeit zu schließen. Der Staat kann einer Schule die Anerkennung – und damit die Zuschüsse – nur dann verweigern, wenn die Verhältnisse der Schule als gesetzwidrig beurteilt werden. Das Prinzip der wirtschaftlichen Freiheit besteht darin, dass finanzielle Aspekte nicht entscheidend dafür sein dürfen, ob ein Elternpaar für sein Kind einen Platz in einer Friskole belegen kann oder nicht. Deshalb halten die meisten Friskoler die Beitragszahlung der Eltern auf einem relativ niedrigen Niveau. Der garantierte staatliche Zuschuss von 70 % und eine vom Staat finanzierte Freiplatzstiftung garantieren, dass unterschiedslos jedes Kind eine Schule seiner Wahl besuchen kann. Zusätzlich erhalten die Schulen einen großen Betrag an staatlicher Unterstützung für ihren Betrieb – und auch dies gilt ungeachtet der Idee oder Ideologie, die das Fundament für die Tätigkeit der Schule bildet. Damit die pädagogische Freiheit realisiert werden kann, ist es notwendig, dass der Staat nicht zur Auflage macht, wie das Schulgeld oder die staatliche Unterstützung verwendet werden sollen. Deshalb gibt es außer im Bereich der Löhne keine zentral aufgestellten Regeln. Ob die Schule ihr Geld für Bibeln oder Busfahrkarten verwendet, bleibt ihr freigestellt. Einwände können nur die Eltern oder der gewählte Vorstand erheben. Deshalb sind die Schulen im Hinblick auf ihre Gebäude, ihre Innenausstattung und die Unterrichtsmaterialien so sehr verschieden. Das Prinzip der Anstellungsfreiheit ergibt sich aus der ideologischen und pädagogischen Freiheit. Es beinhaltet, dass die Schulen selbst entscheiden, wer die richtigen Qualifikationen hat, um auf der Schule zu unterrichten. Da weder die Staatsmacht noch Gewerkschaften bestimmte Anforderungen an die Ausbildung der Lehrer stellen, gibt es an den Friskolern viele Lehrer ohne staatliche Examen. Sie haben entweder keinerlei pädagogische Ausbildung oder sie bildeten sich an einer alternativen Einrichtung fort. Auch hier ist die einzige Voraussetzung, dass sie von den Eltern als für diese Arbeit kompetent anerkannt werden. Die Anstellungsfreiheit beinhaltet, dass die Friskoler – im Gegensatz zu den öffentlichen Schulen – offen fordern können, dass der Lehrer die Auffassung der jeweiligen Schule über das Leben und die Gesellschaft vertritt. Mangelnde Übereinstimmung darin ist daher ein legitimer Grund, einen Lehrer nicht anzustellen oder ihm zu kündigen. In einer Gesellschaft wie der dänischen, wo die Freiheit des Einzelnen, zu glauben, zu denken und sich zu äußern besonders geschützt wird, kann es – nicht zuletzt in Verbindung mit den Anstellungsverhältnissen in der öffentlichen Schule provozierend wirken, dass eine freie Schule, die öffentliche Zuschüsse erhält, einen Lehrer entlässt, weil er bei einer Wahl für die falsche Partei kandidiert hat. Für den Schutz der Minderheit – und damit des dänischen Demokratieverständnisses – ist es indessen eine Notwendigkeit, dass die Gesellschaft mit diesem Paradox im Bereich der Angestelltenverhältnisse lebt. Die Mitarbeiter an freien Schulen genießen bei Kündigungen selbstverständlich denselben wirtschaftlichen Schutz wie im öffentlichen Schulsystem. Das Prinzip der Schülerfreiheit bedeutet ebenso, dass sich keine Behörde bei der Aufnahme eines Schülers einmischen darf. Eine Friskole kann ihre Aufnahme und Relegationspolitik souverän bestimmen. Auch hier gibt es die Freiheit für die Schule, bestimmte Anforderungen an die Überzeugung der Eltern oder der Kinder als Aufnahmebedingung zu stellen. In der Regel nehmen Friskoler die Schüler in der Reihenfolge ihrer Anmeldung auf. Man geht dabei davon aus, dass die Eltern der Ideengrundlage der Schule zustimmen oder sich ihr unterordnen wollen. Die Freiheit des dänischen Schulsystems wird in großem Umfang ausgenutzt. Ich habe hier bewusst einige extreme Beispiele für solche Prinzipien ausgewählt, um zu zeigen, wie weit sich die Freiheit faktisch erstrecken kann. Viele der freien Schulen und der so genannten GrundtvigKoldschen Schulen würden niemals ihre Freiheit benutzen, um neue Unfreiheit zu schaffen. Und Schulen mit radikaler, religiöser oder politischer Anschauung würden ihre Praxis selbstverständlich nicht als unfrei oder unterdrückend bezeichnen und ihr gesetzliches Recht einfordern, Schule aufgrund ihrer Auffassung von Wahrheit zu betreiben. Über all diesem steht für uns ein Satz von N.S.F. Grundtvig, der zugleich Wahlspruch unserer Vereinigung ist: „Und der hat nie gelebt, der etwas erfasst hat, bevor er es zuvor geliebt hat.“ ´
|