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Das Urteil Monsanto gegen Schmeiser
erschienen in Ausgabe 135  PDF-Version (163.78 KB)
Am 21. Mai 2004 verkündete das Oberste Gericht von Kanada sein endgültiges Urteil im Fall Monsanto gegen Percy -Schmeiser. Demnach verletzte Schmeiser das kanadische Patent-gesetz, weil er „wusste oder hätte wissen müssen“, dass seine Rapsernte mit patentierten Genen kontaminiert war und weil er trotzdem Saat aus dieser Ernte wieder aussäte.

Doch entschied das Gericht weiter, dass Schmeiser nicht, wie in den ersten beiden Instanzen entschieden, den Verkaufswert der kontaminierten Ernte an Monsanto zahlen muss. Ebenfalls wurden die gegen ihn erhobenen Strafzahlungen fallengelassen, und er muss „nur“ seine eigenen Gerichtskosten, nicht die von Monsanto, tragen. Dies wird damit begründet, dass Schmeiser keinerlei Vorteil aus dem Gen von Monsanto auf seinem Acker gezogen hatte.
Monsanto wertet das Urteil als großen Erfolg für die Gentechnikindustrie. In der Pressemitteilung zum Urteil vom 21. Mai heißt es aus der Konzernzentrale: „Hiermit hat das Oberste Gericht einen weltweiten Standard für Rechte des intellektuellen Eigentums gesetzt, dadurch bleibt Kanada eine attraktive Investitionsmöglichkeit. Wir glauben, dass diese Entscheidung des Obersten Gerichts eine gute Nachricht für Farmer und alle Kanadier ist, die alle von der innovativen Arbeit profitieren, die im Land geleistet wird, um mehr Nahrung von höherer Qualität zu erzeugen.“
Percy Schmeiser sprach von einem „persönlichen Sieg“, da er nicht, wie befürchtet, Monsantos Gerichtskosten von 200000 Dollar tragen muss. Er könne zumindest sein Haus und seine Lebensgrundlage, den Hof, behalten. Doch betonte er, dass das kanadische Parlament dringend die Patentgesetzgebung überarbeiten müsse, die das Gericht veranlasste, ein Patent auf ein Gen so zu interpretieren, dass es seinem Eigentümer die Kontrolle über eine ganze Pflanze gewähre. „Das patentierte Gen macht vielleicht ein Dreißigtausendstel der Erbsubstanz einer Pflanze aus, wie kann man da einen Besitzanspruch geltend machen?“
In einer Pressemitteilung warnte er, das Urteil könne für Monsanto nach hinten losgehen:
„Das Gericht stellte fest, dass mein Gewinn mit konventionellem und genmanipuliertem Raps der Gleiche war. Es wird Monsanto schwerfallen, nachzuweisen, dass ein Farmer aufgrund ihres Produkts mehr Geld verdient hat. Diese Entscheidung dürfte ihrem Patent die Zähne gezogen haben. (...) Monsanto wurde der Besitz aller mit seinem Gen kontaminierten Pflanzen zugesprochen. Aber Besitz bedeutet auch Verantwortung. Es dürfte durch das Urteil deutlich leichter geworden sein, Monsanto für eine Verunreinigung der eigenen Ernte verantwortlich zu machen.“
Weiter sagt er, nach diesem sieben Jahre andauernden Kampf wolle er sich zunächst um seinen Hof und seine Familie kümmern, doch werde er sich auch in Zukunft für die Rechte der Bauern einsetzen. Er dankte den zahllosen Menschen in aller Welt, die ihn finanziell und moralisch unterstützt haben.
Fünf von neun Richtern entschieden in der Patentfrage zugunsten von Monsanto. Sie klammerten das Problem der unkontrollierbaren Ausbreitung von genmanipuliertem Saatgut aus und befassten sich nicht mit der Frage, ob bei der genetischen Verseuchung fremder Felder ein Schadensfall vorliegt, für den der Hersteller von genmanipuliertem Saatgut aufzukommen hat. Sie begründeten dies folgendermaßen:
„Wir befassen uns hier nicht mit dem Umstand, dass Farmer entdecken, dass sie ohne eigenes Verschulden ungewollt patentiertes Saatgut, das vom Wind herbeigetragen wurde, kultiviert haben. Auch die juristische Reichweite des Patents und der Sinn und Nutzen von Genmanipulation, einer Praxis, die vom Parlament im Patentgesetz geregelt wurde, gehen uns nichts an. Unsere einzige Aufgabe ist die Anwendung geltenden Patentrechts auf diesen Fall.“
www.percyschmeiser.com, www.monsanto.com; zur Vergif-
tung von -Ökofeldern durch Herbizide:www.landwende.com

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