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Bildung ist frei!
erschienen in Ausgabe 140  PDF-Version (288.75 KB)
Schulpflicht – konsequent demokratisch verstanden – sollte den Staat verpflichten, freie Bildung freier Menschen zu unterstützen,statt sie in die Schule zu zwingen. Von Bertrand Stern.

Würden wir junge Menschen als würde-volle, freie Subjekte anerkennen, meint der Philosoph Bertrand Stern, würden wir sie nicht mehr als erst zu formende, unselbständige Wesen mit einer staat-lichen Bildung zwangsbeglücken. Die Frage nach dem Sinn einer „Schulpflicht“ würde sich erübrigen.


Nicht wenige Menschen sagen, Demokratie werde hierzulande zwar postuliert, aber nicht verwirklicht: Unsere Lebenswirklichkeit sei weit entfernt vom demokratischen Anspruch. Ich verstehe diesen Einwurf und komme nicht umhin, zuzugestehen, wie traurig es mich stimmt, zu beobachten, wie unsere Gesellschaft schleichend in ein subtil autoritäres System schliddert, das an alte totalitäre Herrschaftsformen anknüpft. Sollen wir nun resignieren? Sollen wir uns der vorgeblichen Macht des Normativen beugen – und hierbei ins schöne Exil der Illusionen flüchten? Wie wäre es, wir würden stattdessen darauf setzen, dass die Erkenntnisse aus einer schrecklichen Vergangenheit ein Beweggrund sein könnten, demokratische Werte nicht leichtfertig aufzugeben und aufzuheben? Ich glaube beispielsweise, dass es die Hoffnung nährt, zu erkennen, welche Chancen uns die Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bieten. Gewiss, diese Prinzipien sind zwar unvollkommen; sie aber dort einzusetzen, wo sie einen ersten Ansatz von Abwehr darstellen und bieten, scheint mir ein ebenso brauchbarer wie legitimer Ansatz, um Horizonte zu eröffnen, die unserem Dasein einen Sinn schenken.
Genau darum geht es mir, wenn ich – völlig system-immanent! Sogar staatsgläubig und demokratisch! – mich der Verfassungsinstrumente bediene, um eine Abkehr von der Institution Schule anzustreben: hin zu einer radikalen Überwindung zugunsten des sich frei bildenden Menschen. Ich bin nicht so naiv, zu glauben, der plötzlich weise und human gewordene Staat würde eine menschliche Lebensform fördern und dazu beitragen, die ideale Demokratie zu verwirklichen! Die Frage ist einfacher: Was tun wir, wenn unsere Töchter und Söhne uns mit einem entschiedenen „Nein danke!“ direkt mitteilen, sich der Schule, sich jeder Schule zu verweigern? Bloß in ein Land ohne Schulpflicht auswandern? Welche Mutter, welcher Vater wird dies wirklich tun? Ist es nicht viel naheliegender, zudem eine dringende und drängende Notwendigkeit, endlich dafür zu sorgen, dass hier sich endlich Grundlegendes ändert? Mögen uns solche Änderungen in vielerlei Lebensbereichen unserer Zivilisation besonders schwer erscheinen: Der Aspekt des sich frei bildenden Menschen ist hierfür besonders geeignet. Ist dies keine Chance?

Das Verhältnis von Mensch und Staat

Zunächst gilt es zu wissen, dass unsere Verfassung nicht gedacht worden war als prospektives Konzept für eine zu ermöglichende Lebensform, sondern als ein Abwehrmittel, das garantieren sollte, dass das Leben, der Mensch, die Person nicht der schnöden Herrschaft von Mächtigen wehrlos unterworfen werde: Erst das Verbot der Unterdrückung sollte Freiheit fördern. Trotz inzwischen eingetretener Akzentverschiebungen hinsichtlich der Aufgabe unseres Grundgesetzes sollten wir seine Bedeutung nicht ignorieren, sondern nutzen, um prospektiv das Verhältnis der Person zum Staat zu klären. Dass just bei der Bildung das Vermengen von zwei Aspekten in eine gemeinhin als „Schule“ bezeichnete strukturelle Gewalt mündet, weist auf die deutliche Herausforderung hin, die schulische Institution konsequent abzuwehren und radikal zu überwinden.
Wohlgemerkt: Ich behaupte nicht, dass meine Anmerkungen die von mir anvisierten „Landschaften der freien Bildung“ ermöglichen oder gar automatisch nach sich ziehen werden; dies vermögen ohnehin nur freie Menschen in einer frei organisierten Lebensform. Ich glaube lediglich, dass diese Verfassung ein Hilfsmittel ist, um jene obsolete und widersinnige, zumal unmenschliche Gewalt des Staats zu überwinden, auf dass die Person sich als freies Subjekt in freie Bildungsprozesse einbringen können möge.
Eines der Kennzeichen vordemokratischer Gesellschaften ist die Macht des staatlichen Systems, dem sich der Mensch als Untertan zu unterwerfen hat. Als Objekt einer „höheren Macht“ hat er sich entsprechend wohlerzogen zu verhalten. Mit der nach der Befreiung vom Nationalsozialismus postulierten freiheitlich-demokratischen Grundordnung ändert sich dies grundlegend: Im Mittelpunkt der gesellschaftlichen Prozesse steht der Mensch als Person, als Subjekt, indes der Staat in die Rolle des Dieners und des Garanten der Demokratie zurückgewiesen wird.
Zunächst: Ist es für die einzelne Person, die sich aus welchen Gründen auch immer „schwach“ fühlt, nicht wesentlich, zu wissen, dass sie den zwar tradierten, aber vor- oder antidemokratischen Gewohnheiten einer Gesellschaft nicht hilflos ausgeliefert ist, da es ja geradezu eine der „heiligen Aufgaben“ der Staatlichkeit ist, sie zu verteidigen? Betrachten wir vor dieser Erkenntnis das Verhältnis von jungen Menschen und Staat: Dieses Verhältnis erweist sich als einer der wenigen Bereiche unserer Gesellschaft, in denen das vordemokratische (Denk-)System aufrechterhalten werden sollte. Ob nun emotional oder rational bewertet: Dieses System von struktureller Gewalt möchte ich an sieben Aspekten der „Kindheit“ verdeutlichen:
1) Aus dem jungen Menschen wird ein Kind: „das Kind“; wie symptomatisch ist hier das Neutrum: das Kind als „Engel“!
2) Alsbald münden die Idee, die Vorstellung, das Bild des Kindes in eine familiäre Zugehörigkeit: „mein Kind“! Welche elterlichen Ansprüche verbrämt oftmals die Aussage: „Wir wollen doch nur dein Bestes …“?
3) Dieses „Kind“ muss erzogen werden: aufgrund einer postulierten Erziehungsbedürftigkeit. Offensichtlich soll diese Erziehungsbedürftigkeit verheimlichen, wer ihrer wirklich bedürftig ist: das Objekt dieser erzieherischen Zwangsbeglückung, also der „Zögling“ – oder die Erziehenden? Dieses tabuierte Geheimnis führt dazu, dass der Zögling in einem pädagogischen Reservat aufzuwachsen hat und, schlimmer: dass er für die darin erteilte organisierte Zwangsbeglückung dankbar sein soll, indem er sich mit jener vergewohltätigenden Erziehung identifiziert …
4) Was rechtfertigt diese Erziehung? Ein an- oder vorgebliches Werden! Dies meint zwei Vorstellungen: a) In einer Gesellschaft, für die das Leben in seiner ursprünglichen, natürlichen Form und Gestalt, so, hier und jetzt nicht sein und bleiben könne, sondern gebändigt, beherrscht, eben: zivilisiert werden müsse, um aus dem Unguten, Bösen, „Primitiven“ befreit zu werden, ist ein Werden eine absolute „Not-Wendigkeit“. Sein und Werden bilden keinen wirklichen Gegensatz so wie schwarz und weiß oder Tag und Nacht; vielmehr wurzelt dieses Werden im Sein und nährt sich aus ihm – allerdings so, dass Werden dieses Sein durch gesätes Mißtrauen manipuliert, lähmt … b) Die Fixierung auf das Werden generiert eine Zwanghaftigkeit, stets neue Zukünfte zu erlangen: Dank der heutigen Selbst(auf)opferung sollen die erstrebenswerten Belohnungen die ersehnte Erlösung bringen: Ein Leit- (oder Leid-)Motiv für den oktroyierten „Verzicht“ ist dann der Satz: „Wenn du …, dann …“!
Wen wundert, dass die Menschen nach einer den Erfolg symbolisierenden Kategorie rufen? Durch die Abhängigkeit von den vielen zivilisatorischen Bedingtheiten spielen die unzähligen, sich wie von Zauberhand vermehrenden Dinge eine so zentrale Rolle in ihrer Existenz. Wer denkt hier nicht an die Arbeit, die das Geld als Statussymbol bringt, durch welches der Konsum gewährleistet wird – ist der zivilisationstypische Müll keine Kehrseite davon?
Indem also dem Kind die Aufgabe eines Werdenden aufgebürdet wird, definiert dies seine „Selbst-Aufgabe“: Wer die Zukunft zu erobern hat, lebt nicht im Hier und Jetzt, sondern fixiert auf zukünftige Erlösungen. Was meint die besorgte Elternfrage „Was soll mal aus dir werden?“ anderes als ein beruflich erfolgreiches Werden? Symbolisieren die schulischen Noten, die über Zukünfte entscheiden, keine frühzeitig eingeübte Prostitution der Person, den Wandel von einer unbedingten Würde hin zu einem bedingten Wert? Zumal der junge Mensch auch noch gesellschaftliche Hypotheken auf sich lädt: An sein erfolgreiches Werden ist beispielsweise der Glaube geknüpft, er sei Renten-Garant …
5) Den bloß statistischen Wert einer Minderjährigkeit missbraucht der Staat, um aus dem bloß jungen Menschen einen Minderjährigen zu machen, was seine (gesellschafts-)politische, gesetzliche und normative Minderwertigkeit begründet: Etwa 20 Prozent der Bevölkerung leben am Rand unserer Verfassung als -bloße Objekte, denen jegliche demokratische Mitwirkung verwehrt wird. Wäre es nicht vielmehr die eigentlich „heilige Aufgabe“ und Verpflichtung der Staatlichkeit, die Interessen des jungen Menschen zu verteidigen? Wäre es nicht eines der dem Staat verfassungsmäßig auferlegten Gebote, auf die Unantastbarkeit der Würde der Person zu achten und den jungen Menschen als (Rechts-)Subjekt zu betrachten und zu behandeln?
Nachdem aber dieser Staat sich an unzähligen jungen Menschen versündigt hat, werden viele von ihnen den erfolgten Verrat durch einen erfolgreichen Selbst-Verrat begründen: in Gestalt der Wohlerzogenheit. Diese positiv rechtfertigend („Rationalisierung“), werden sie dann stolz verkünden, sie seien für die gutgemeinten Schläge ihres Vaters dankbar, die ihnen nicht geschadet hätten.
6) Diese Kindheitsvorstellung ist der Boden für eine subtile gesellschaftliche Infantilität: Indem letztlich die einstige Autorität des Vaters ersetzt wird durch die Autorität von „Vater Staat“, mündet die gesellschaftliche Verkindlichung in eine schleichende politische Totalitarität: Das Demagogische löst das Pädagogische ab! Während die freiheitlich-demokratische Grundordnung eigentlich auf einem autonomen, mündigen Subjekt beruht, das sich als Träger und Präger von gesellschaftlichen Prozessen versteht und einbringt, haben wir es in einer infantilen Gesellschaft mit einem dichotomen Muster von „oben“ und „unten“ zu tun: Da sich die Menschen selbst als „dankbare Unterworfene“ sehen und verstehen, braucht die Herrschaft nicht einmal mit offener Gewalt ausgeübt zu werden. Eine subtile Unmündigkeit und Abhängigkeit sind, so scheint mir, ein geradezu typisches Merkmal von Infantilität.
7) Hingegen bringt die dem jungen Menschen auferlegte Pflicht zum Schulbesuch mit sich, dass aus ihm ein Schüler wird, dessen Kennzeichen die institutionelle Abhängigkeit von der Schule ist.

Strukturelle Gewalt

Ist erst einmal die Erziehungsbedürftigkeit nicht nur als pädagogische, sondern als gesellschaftliche Norm verankert, befindet sich der junge Mensch zwischen zwei scheinbar unterschiedlichen Formen von struktureller Gewalt: Einerseits sorgen offensichtlich nicht-hinterfragte, subtile vor- und antidemokratische Gewohnheiten für eine elterliche Ermächtigung, ihre entmündigten, entwürdigten Töchter und Söhne zu erziehen, zu führen. Andererseits soll das Alibi der „Bildung“, insbesondere die immer wieder angeführten „Kulturtechniken“, dafür sorgen, dass der junge Mensch der elterlichen Erziehungsmacht entzogen und zwangsweise der staatlichen Institution „Schule“ zugeführt wird: Denn allein die „Schule“ könne gewährleisten, dass er zu einem brauchbaren Staatsbürger erzogen werde. So ergibt dies ein Dreieck mit folgenden Eckpunkten: 1) die staatliche Schule (GG Art. 7, staatliche Zwangsmaßnahmen insbesodere „Schulpflicht“) als Ausgleich für 2) die Elternschaft (GG Art. 6) und 3) das „Kind“, der „Zögling“, „Minderjährige“ oder „Schüler“.
Das Dramatische hierbei ist, dass der Staat selbst – mittelbar oder unmittelbar – die strukturelle Gewalt verordnet und kontrolliert: in Gestalt der immer wieder angeführten und sakrosankten Schulpflicht. Eine Abwägung darüber, wie zeitgemäß und sinnvoll eine solche Schulpflicht ist, ob sie vielleicht für die Person und die Gesellschaft wichtig und förderlich ist, ob sie womöglich den von den Menschen gehegten Vorstellungen, Fähigkeiten oder Bedürfnissen angepasst werden müsse: Da eben diese staatliche Schulpflicht als Fortschritt betrachtet wird, gilt es als wichtig, dass ihr die Menschen unterworfen werden – punktum! Drückt diese partout aufrechtzuerhaltende Pflichtigkeit an sich nicht schon aus, wie sehr der Staat und seine Schulbehörden „wissen“, dass freie Menschen sich niemals freiwillig durch diese schulische Institution schleusen lassen würden?
Das Folgende möge verdeutlichen, was ich unter der strukturellen Gewalt der vom Staat aufgedrängten Schule verstehe: Es kennzeichnet diese Institution ein pyramidales Ordnungssystem, das den Misserfolg programmiert; ja, der Erhalt der Institution beruht geradezu auf dem Scheitern der Person! Um dies allerdings zu verheimlichen, werden jene Schüler, die es trotz „Chancengleichheit“ nicht geschafft haben, diffamiert: Sie seien von Natur aus „faul“, „bequem“, nicht „lernfähig“ – und offensichtlich unfähig, einen Erfolg zu erlangen.
Wenn dann solche Parolen wie „Null Bock auf Bildung!“ ertönen, glauben viele der wohlmeinenden Pädagogen, dieser Bildungslosigkeit, die bereits ein Schritt hin in die Barbarei, in die Inhumanität sei, müsse begegnet werden durch neue, weitere Maßnahmen, um den schulischen Erfolg dennoch zu sichern. Was ergibt sich allerdings aus der Erkenntnis, diese ach so „bedauerte“ Bildungslosigkeit sei ein dramatisches „Ergebnis“, ein „Erfolg“ der Beschulung: eine wahrlich katastrophale Folge des Ansinnens, die staatliche Abrichtung als Bildung zu bezeichnen und diese Bildung letztlich zu opfern?
Was wäre aber, wir sähen, dass diese alltägliche Tragik nicht schicksalhaft ist und nähmen daher diese übliche (Schul-)Normalität nicht mehr so hin? Was wäre, wir fänden uns mit der schrecklichen Alltäglichkeit nicht mehr ab, welche der Person Freiheit und Würde abspricht? Was wäre, wir würden erkennen, dass eine Pflicht nicht nur selten besser ist als die Freiwilligkeit; sondern vor allem, dass eine Pflicht gerade dort, wo Menschen von Natur aus das Verlangen haben, sich zu bilden, geradezu unnötig ist: Müssten wir solch kontraproduktiven Unsinn nicht schleunigst überwinden – zumal angesichts der Erkenntnis, dass diese Schulgewalt weder inhaltlich noch formal zweckdienlich ist?

Bildung ist frei

Es ist so einfach: Wenn wir uns an den Kernaussagen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung orientierten, müssten wir den Staat (und folglich auch seine schulische Macht!) zurückbinden an seine Aufgabe als dienende und koordinierende Instanz. Dann könnten im Mittelpunkt jedweder Betrachtung eben nicht diese staatlich unterhaltenen und aufgezwängten Erziehungsanstalten stehen, die, da sie nun mal einem im katholischen Mittelalter wurzelnden Anstaltstypus entspringen, niemals freiheitlich-demokratischen Prinzipien entsprechen können; vielmehr stünde der Mensch, unabhängig von sekundären Faktoren wie Alter oder Herkunft, als ein würdevolles, freies Subjekt im Zentrum. Bedingungslos! Und als menschliches Subjekt hegt er selbstverständlich (d.h. als sein Selbstverständnis) das Bedürfnis und die Fähigkeit, sich zu bilden. Sich frei zu bilden! Hierfür steht ihm evidenterweise alles zur Verfügung, was seinen Bildungs-Potenzen dient: von geeigneten Einrichtungen über persönliche Gegenüber („Du“) hin zu den zahlreichen Elementen, die unsere Welt bevölkern. Bei dieser Verbindung der Person zur Welt „außen“ kommt dem Staat eine wesentliche, als subsidiär zu bezeichnende Rolle zu: Als Garant hat er zu ermöglichen, zu unterstützen, zu fördern, zu koordinieren, zu organisieren. Insofern könnte unter Berücksichtigung der freiheitlich-demokratischen Postulate die „Schulpflicht“ so umgedeutet werden, dass sinnigerweise der Staat in der Pflicht steht, zu gewährleisten, dass jeder Mensch die Möglichkeit habe, sich jederzeit und bedingungslos frei zu bilden! Hierfür könnte ein entsprechender Verfassungsartikel lauten: „Bildung ist frei. Jeder Mensch hat Anspruch auf die Möglichkeit, sich frei zu bilden und hierfür staatlicherseits unterstützt zu werden.“
Obschon es immer noch viele Menschen gibt, die mit aller Gewalt zu ignorieren versuchen, wie dringend der Ausbruch aus der schulischen Institution ist, scheint mir ein grundlegender Wandel unübersehbar. Vielerlei Vorzeichen haben sich geändert: Lässt der allgemeine gesellschaftliche Wandel die Schule nicht besonders obsolet erscheinen? Zwingt das offensichtliche – und inzwischen weitgehend anerkannte! – Scheitern des Schulsystems nicht zum kritischen Nachdenken, zumal aus ökonomischen Erwägungen dieses System kontraproduktiver Zwangsbeglückung („Sozialfaschismus“) unhaltbar, finanziell untragbar geworden ist? Bedingen verschiedene juristische und verfassungsjuristische Bedenken nicht, dass der „Schulzwang“ als ein im National-sozialismus wurzelnder „deutscher Sonderweg“ unvereinbar ist mit einer Europäischen Verfassung, welche vorgibt, nicht die staatliche Macht oder Gewalt zu verfestigen, sondern vielmehr den Menschen in den Mittelpunkt zu rücken?
Vielleicht kommt der Wandel aber auch durch jene Betroffenen, die – weshalb auch immer! – sich der Schule verweigern (Verweigerung heißt nicht Schuleschwänzen!) und entschlossen sind, sich selbstbestimmt zu bilden: Wie wird nun mit ihrer klaren und deutlichen Forderung umgegangen?

Sich selbst als Subjekt verstehen

Wohlgemerkt: Es geht nicht um elterliche Wünsche, nicht um neue (schul-)pädagogische oder „alternativpädagogische“ Ziele, um das marode Schulsystem zu erneuern; nicht um Sekten oder kleine Gruppen, die ihre eigenen Erziehungsideale realisieren wollen; nicht um eine abermalige Reform der Kindheit und ihrer Erziehung, deren erneute pädagogische Ambitionen unweigerlich in die zu realisierenden „neuen“, „alternativen“ Schulprojekte münden würden …, sondern einzig und allein um die Frage des frei sich bildenden Menschen in einer freien und demokratischen Lebensform.
Der gesellschaftliche Wandel: Er beginnt schlicht damit, dass wir unsere Töchter und Söhne nicht als Kinder, als Zöglinge, als Werdende, als Minderjährige, als Schüler behandeln; sondern als Menschen, die, da sie freie Subjekte sind, selbstverständlich das Bedürfnis und die Fähigkeit hegen, frei sich zu bilden. Der Wandel wird dadurch bestätigt, dass wir uns selbst als Subjekte der anvisierten „Landschaften der freien Bildung“ verstehen und verhalten. Und er erfährt eine Bestätigung dadurch, dass wir uns aktiv und konkret dafür einsetzen, diese „Landschaften der freien Bildung“ ebenso persönlich wie gesellschaftlich, politisch zu verankern und zu verwirklichen. Wer könnte uns davon abhalten? ´


Als freischaffender Philosoph widmet sich Bertrand Stern, Siegburg, seit über drei Jahrzehnten Fragen der Würde und Freiheit der Person und der Befreiung von Schule und anderer zivilisatorischer Institutionen.


  Autoren

Stern, Bertrand

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