Die zarten Anfänge der Home Education in Deutschland. Ein Überblick von Thomas Spiegler.
In Deutschland wird erstmals eine wissenschaftliche Studie zu Home Education erstellt – von Thomas Spiegler, Doktorand im Fach Soziologie an der Unversität Marburg. In seinem Beitrag stellt er dar, welche gesellschaftlichen Strömungen dieses Thema prägen, sowie ihre durchaus gemeinsamen Motive.
Home Education, Homeschooling, Hausunterricht, Heimschule … mit diesen und noch weiteren Begriffen bezeichnen Eltern einen Bildungsansatz, der zunehmend auch in Deutschland praktiziert wird. Im Kern der Sache geht es darum, dass Kinder nicht eine öffentliche Schule besuchen, sondern von zu Hause aus lernen, meist unter Anleitung und Begleitung der Eltern. Die radikale Andersartigkeit dieses Ansatzes im Vergleich zu allen sonstigen diskutierten Bildungsreformvorschlägen zeigt nicht nur die Bandbreite an individuellen Lebensentwürfen innerhalb der Gesellschaft, sondern auch die kaum hinterfragte Alleingültigkeit tradierter Auffassungen in diesem Bereich.
Die Geschichte
Ein konkreter Anfangspunkt bezüglich Home Education in Deutschland lässt sich nicht bestimmen. In früheren Jahrhunderten war Lernen im häuslichen Umfeld an vielen Stellen Normalität – oft schon mangels anderer Möglichkeiten. Heute erfolgt Home Education jedoch in einem völlig anderen Rahmen sowie mit anderen Motiven und Herausforderungen. Diese Geschichte beginnt ungefähr in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts.
In den 60er-Jahren setzte ein gesellschaftlicher Veränderungsprozess ein, in dem tradierte Werte und Autoritätsstrukturen hinterfragt wurden. Die Reformen im Bildungswesen blieben davon nicht unbeeinflusst.(1) In diese Zeit fallen die ersten Schulpflichtverweigerungen. Die bildungspolitische „Linksverschiebung“ (emanzipatorische Pädagogik) führte zu einem die Home Education Bewegung nach wie vor prägenden Phänomen. Grob vereinfacht waren es zwei Gruppen, die sich am Bildungssystem rieben. Zum einen die Verfechter von Liberalisierung und Kinderrechten, denen die Schule nach wie vor zu starr und autoritär war.(2) Zum anderen die eher konservativ (meist christlich) wertorientierten Gesellschaftsschichten, denen es zu liberal und antiautoritär wurde.(3) Beide treffen sich bei der gleichen Alternative: Home Education.(4) In den ersten zwei Jahrzehnten blieb dieser Ansatz jedoch beschränkt auf wenige verstreute Einzelfälle.
In den 80er-Jahren sorgten einige Fälle bundesweit für Aufmerksamkeit, die gut dokumentiert sind und sich zum Teil bis heute auf die Bewegung auswirken. Helmut Stücher, damals Buchhalter in Siegen, kritisierte die Form der Sexualaufklärung, die Evolutionslehre, die an der Schule praktizierte Antiautorität und begann, seine Kinder zu Hause zu unterrichten. Aus dieser Hausschule entwickelte sich die heutige von Stücher geleitete Philadelphia-Schule. Sie ist nicht staatlich anerkannt, wurde in der Vergangenheit aber weitgehend geduldet und versorgt seit 1984 Heimschulfamilien (so die dortige Bezeichnung) mit Lehrmaterial. In Bayern verweigerten die Eltern von Tilmann Holsten die Durchsetzung der Schulpflicht. Die beiden Musiker sahen bei ihrem Sohn psychosomatische Beschwerden im Zusammenhang mit dem Schulbesuch. Ein ausgiebiger Rechtsstreit begann, der überraschenderweise zugunsten der Eltern entschieden wurde. (5) Damals involvierte Personen haben bis heute Einfluss im Bereich des „Bundesverbands Natürlich Lernen! e.V.“ Im Lauf der Zeit kam es zu vielen weiteren Fällen, in denen sich Eltern mit ihren Kindern der Schulpflicht verweigerten.
Die gegenwärtige Situation
Die zwei genannten Milieus, in denen die Hauptwurzeln der deutschen Home-Education-Bewegung liegen, sind bis heute deutlich in den entstandenen Organisationen sichtbar. Auf der einen Seite spielt die erwähnte Philadelphia-Schule mit inzwischen mehr als 300 Schülern eine zentrale Rolle. Die dort angebotene Begleitung des zu Hause stattfindenden Lernprozesses geschieht in der Regel durch ausgebildete Pädagogen. Daneben werden die Eltern in den oft unvermeidlichen Auseinandersetzungen mit den Behörden unterstützt. Eigene Schulabschlüsse darf die Schule nicht anbieten, jedoch können Abschlussprüfungen an anderen Schulen in Form sogenannter „Nichtschülerprüfungen“ abgelegt werden. Die Schule hat ein unverkennbar christliches Profil. Die elterliche Aufgabe, für die Bildung der Kinder Verantwortung zu übernehmen, wird biblisch begründet, die Unterrichtsziele sollen sich nicht nur am öffentlichen Lehrplan, sondern laut Selbstdarstellung auch am Evangelium orientieren.
Daneben gibt es einen weiteren Bereich, in dem ebenfalls Home Education praktiziert und für deren Legalisierung gekämpft wird. Zentrale Begriffe sind hier zum Beispiel „Freiheit des Kindes“, „selbstbestimmtes Lernen“ oder „natürliches Lernen“. Die Lernprozesse sollen so gestaltet sein, dass sie den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten des Kindes gerecht werden. Ein großer Teil dieser Familien steht in Verbindung mit der im Jahr 2000 gegründeten „Initiative für Selbstbestimmtes Lernen“. Ihr Ziel ist es, Entfaltungsräume für eine Bildung jenseits der Schulpflicht zu schaffen. Die Arbeit der Initiative wird unterstützt durch den 2002 aus ihr hervorgegangenen Verein „Lernen ist Leben – Bundesverband Natürlich Lernen!“. Auch wenn die Bandbreite der hier zusammenkommenden Eltern nicht zu übersehen ist, der Hauptteil entstammt dem ökologisch-bewussten, friedensbewegten, ganzheitlich-alternativen und spirituell-offenen Gesellschaftssegment. Daneben gibt es noch weitere Gruppierungen oder einzelne Familien, die Home Education praktizieren. Schätzungsweise sind es gegenwärtig mindestens 500 Kinder, die auf diese Art und Weise in Deutschland lernen.
Um Eltern bei den im Zusammenhang mit Home Education entstehenden Rechtsproblemen zu unterstützen, wurde 2000 der Verein „Schulunterricht zu Hause“ (SCHUZH) gegründet. SCHUZH steht in engem Kontakt mit der amerikanischen Home School Legal Defense Association (HSLDA). In unregelmäßigen Abständen veranstaltet der Verein Konferenzen mit dem Bemühen, eine positive Wahrnehmung von Homeschooling in Medien und Gesellschaft zu fördern. Obwohl die christliche Verwurzelung von SCHUZH deutlich sichtbar ist, betont der Verein ausdrücklich, für alle Home-Education-Familien Hilfestellung leisten zu wollen.
Insgesamt ist ein Prozess zunehmender Vernetzung zu beobachten. Weitere, eher lokal orientierte Vereine und Gruppen sind in den letzten fünf Jahren entstanden. Dabei wird das Bemühen deutlich, die Trennung zwischen christlichem und alternativem Sektor zu überwinden. Diese Dichotomie genügt auch nicht mehr zu einer Beschreibung der gegenwärtigen Bewegung. Die weltanschauliche Orientierung der Home-Education-Familien erstreckt sich von radikaler Bibeltreue über diverse Ausprägungen christlichen Glaubens oder praktischen Atheismus bis hin zu Personen mit vielseitiger spiritueller Offenheit. Man findet Eltern aus verschiedensten Berufsfeldern, aus kulturellen Hintergründen, die von der ehemaligen Sowjetunion bis zu den Vereinigten Staaten reichen, und aus sehr unterschiedlichen Bereichen der sozialen Struktur unserer Gesellschaft. Die Anzahl und Größe der Organisationen, Netzwerke, Internetseiten, Foren, Veranstaltungen und Publikationen zu diesem Thema steigt nach wie vor.
Die Motive
Die elterlichen Motive für Home Education sind verschieden, mehrschichtig und können sich im Lauf der Zeit wandeln. Es gibt durchaus verschiedene Möglichkeiten, hier eine Kategorisierung der Beweggründe vorzunehmen.6 Die folgende Aufteilung fokussiert auf die elterlichen Erwartungen an Schule und Bildung; diese konzentrieren sich um die Begriffe Wohlergehen (körperliche und psychische Gesundheit), Werte (schulische Umsetzung des staatlichen Erziehungsanspruchs) und Wissen (Erwerb von Bildung und Fähigkeiten). Die meisten Eltern begründen ihre Entscheidung für Home Education damit, dass in einem oder mehreren dieser Bereiche die Schule ihrer Meinung nach den gesetzten Erwartungen nicht ausreichend gerecht wird.
Wohlergehen: Hier sind Eltern, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch psychische oder körperliche Störungen der Gesundheit des Kindes beobachten. Nicht selten haben diese Eltern noch weitere Schulkinder, bei denen keine derartigen Probleme auftreten. Nicht eine generelle Ablehnung öffentlicher Schule, sondern die Herausforderung des konkreten Falls veranlasst, nach einer Alternative zu suchen. Beispielsweise eine Konstellation mit einem empfindsameren Kind, einer gewalttätigeren Klasse oder einem weniger sensiblen Lehrer. Die Eltern vertrauen nicht mehr darauf, dass ihr Kind in der Schule gut aufgehoben ist. Dies betrifft Familien mit sehr verschiedenen weltanschaulichen und pädagogischen Positionen. Sie gleichen sich in ihrem Bemühen, dem psychischen und physischen Wohlergehen des Kindes eine hohe Priorität einzuräumen.
Werte: In der Schule soll nicht nur Wissen vermittelt werden, sondern auch ein staatlicher Erziehungsanspruch Verwirklichung finden, der dem in Artikel 2 des Grundgesetzes festgeschriebenen Erziehungsrecht der Eltern gleichgeordnet wird.(7) Manche Eltern bekommen den Eindruck, dass in der Schule Erziehungseinflüsse oder Sozialisationsbedingungen herrschen, die konträr zu ihrem eigenen Bemühen stehen. Ausschlaggebend sind dabei zum einen die Einflüsse der anderen Kinder. Sozialisation durch Gleichaltrige wird eher negativ als positiv erfahren und bewertet. Zum anderen ist es der schulische Unterricht selbst; hier richtet sich die Kritik beispielsweise gegen Form, Inhalt und Zeitpunkt des Sexualkundeunterrichts, eine zu unkritische Darstellung der Evolutionslehre, ein negatives Elternbild, das in Lesebüchern oder bei Lehrern entdeckt wird, Phantasiereisen und Stilleübungen, die Anzahl von Hexen, Geistern und Zauberern in den Schulbüchern, den Eindruck, dass in der Schule Tugenden wie Fleiß, Ordnung, Pünktlichkeit und Höflichkeit nicht genügend gefördert werden oder aber auch, dass materielle Orientierung, Ellenbogenmentalität und autoritäre Machtausübung zu stark dominieren. Viele dieser Eltern sind stark christlich geprägt. Sie sehen einen gottgegebenen Auftrag, die Kinder „im Glauben“ zu erziehen und ihnen die jeweilig vertretenen biblisch hergeleiteten Maßstäbe moralischen Handelns zu vermitteln. Damit existiert auch hinsichtlich der Schule eine spezifische Erwartungshaltung. Nicht in der Form, dass die Eltern ihre Verantwortung abgeben wollen, aber sie erwarten, dass ihre Bemühungen der Werte- und Glaubensvermittlung (ihre Freiheit des Glaubens und Gewissens) nicht durch die in der Schule wirksam werdende staatliche Erziehung beeinträchtigt werden.
Wissen: Hier sind Eltern, die den Eindruck haben, dass der gesamte Lernfortschritt des Kindes an ihrer umfangreichen Hausaufgabenbetreuung oder Nachhilfe hängt oder dass Schule nur einen zu begrenzten Ausschnitt dessen vermittelt, was an Fähigkeiten aus Sicht der Eltern relevant ist. Kurz gesagt, das eigene Kind lernt in der Schule nur einen geringen Teil dessen, was es lernen könnte oder sollte. Derartige Kritik findet sich bei Familien mit unterschiedlichem ideologischen Hintergrund. Die Gründe dafür werden sowohl bei der Schule als auch beim Kind gesehen. Im ersten Fall bemängeln Eltern, dass die Klassen zur groß sind, der Stundenplan zu starr ist, dass ein positives Lernklima fehlt oder dass Schülerinteressen zu selten Ansatzpunkt des Lernens bilden. Im anderen Fall betonen die Eltern die besondere Situation ihres Kindes. Oft handelt es sich dabei um Kinder mit Diagnosen wie hochbegabt, Legasthenie, ADS oder Dyskalkulie – alles Fälle, die nicht in das Standardschema des Schulunterrichtes zu passen scheinen. Die Eltern wählen Home Education, um dem Kind das zu geben, was es ihrer Meinung nach dringend benötigt – eine individuelle Förderung, die die jeweiligen Stärken oder Schwächen berücksichtigen kann.
Die hier vorgenommene Dreiteilung stellt die elterlichen Erwartungen hinsichtlich der Bildung und Erziehung der Kinder in den Mittelpunkt. Dies hat den Vorteil, dass ideologische Grenzziehungen sekundär werden und Gemeinsamkeiten von Motiven sonst gegensätzlicher Lager auftauchen. Allerdings gibt es auch Gründe, die weniger eng mit den Erwartungen an Schule verknüpft sind. Wenigstens kurz erwähnt werden soll daher noch der Wunsch vieler Eltern nach einem stärker familienorientierten, integrativen Lebensstil. Nicht selten spielt das Interesse nach einem weniger ausdifferenzierten und mehr gemeinschaftlichen Familienalltag mit hinein in die Entscheidung für Home Education.
Die Rechtslage
Die Situation der deutschen Home-Education-Familien ist stark geprägt von der Rechtswidrigkeit dieses Unterfangens. Die Details der Rechtslage wurden an anderen Stellen bereits ausführlich dargelegt,(8) so dass ich hier nur kurz die Eckpunkte nenne: In allen deutschen Bundesländern unterliegen Kinder einer mindestens neunjährigen Schulpflicht, die den Besuch einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule fordert. Bis zur Volljährigkeit der Kinder sind die Eltern verpflichtet, für deren Schulbesuch zu sorgen. Home Education stellt im juristischen Sinn eine Verletzung der Schulpflicht dar und wird nicht als Grundlage gesehen für eine Befreiung vom regulären Schulbesuch, die laut Schulgesetzen theo-retisch möglich ist. Auch die Berufung auf Glaubens- und Gewissensgründe führt nicht zu einem Anspruch auf Befreiung von der Schulpflicht. Deutsche Fernschulen dürfen zwar im Ausland lebende Kinder unterrichten – für im Inland lebende Schüler ist Fernunterricht jedoch keine legale Alternative.(9)
Die Verletzung der Schulpflicht gilt in allen Bundesländern als Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern von bis zu mehreren tausend Euro geahndet werden. Daneben gibt es die Möglichkeit, fehlende Schüler durch die zuständige Verwaltungs- oder Polizeibehörde zwangsweise dem Unterricht zuzuführen. Das vorsätzliche und wiederholte Fernhalten eines Schulpflichtigen vom Unterricht kann weiterhin dazu führen, dass den Eltern durch das zuständige Familiengericht ihr Sorgerecht für das Kind teilweise oder vollständig entzogen wird. Zusätzlich kann ein solches Verhalten in einigen Bundesländern als Straftat gewertet werden. Das vorgesehene Strafmaß reicht bis zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen.
Obwohl die Rechtslage innerhalb Deutschlands relativ einheitlich ist, sind die Erfahrungen der Eltern höchst verschieden. Manche praktizieren Home Education nahezu unbehelligt, andere erreichen einen Zustand der stillschweigenden Duldung, und wieder andere erhalten Bußgelder auferlegt oder Sorgerechtsentzug angedroht. Die Zwangszuführung der Kinder zur Schule und Erzwingungshaft für die Eltern fanden ebenso bereits Anwendung. Manche Verfahren werden über Jahre ausgefochten, andere überraschend eingestellt. Es gibt Verurteilungen und Freisprüche und deren Widerrufung auf nächst höherer Ebene. Alles in allem ist die Situation für die Eltern sehr unberechenbar. Ein maßgeblicher Einfluss kommt an dieser Stelle den jeweiligen Entscheidungsträgern in den lokalen Behörden zu, die es in der Hand haben, ob ein Rechtsstreit entsteht.
Die Praxis
So unterschiedlich die einzelnen Motive für Home Education sind, so vielfältig sind auch die angewandten Lernmethoden. Es reicht vom offenen „Unschooling“, bei dem die Lernprozesse weitgehend durch das Interesse des Kindes bestimmt werden sollen, bis hin zu einem mit Stundenplan strukturierten, schulähnlichen Unterricht zu Hause. Ein großer Teil der Eltern, die mit der Philadelphia-Schule zusammenarbeiten, nutzt deren Angebot an Unterrichtsmaterialien und Betreuungslehrern. In einigen Fällen findet auch eine Kooperation mit anderen Fernlehrwerken in Deutschland statt. Neu im Aufbau ist ein Netzwerk der in den USA beheimateten, aber international aktiven Clonlara-School, die sich bemüht, Eltern unabhängig von ihrer weltanschaulichen Orientierung bei der Gestaltung der Lernprozesse zu unterstützen. Allgemein kann beobachtet werden, dass viele Eltern, die mit stark vorstrukturiertem Unterricht beginnen (auch aus einer anfänglichen Unsicherheit heraus), im Lauf der Zeit die Möglichkeiten von Home Education stärker nutzen und zu freieren, mehr an den Möglichkeiten und Bedürfnissen des Kindes oder Familienlebens ausgerichteten Lernformen übergehen. An Orten mit mehreren Home-Education-Familien kommt es nicht selten zu Kooperation, angefangen bei Material-austausch, gemeinsamen Ausflügen und Exkursionen bis hin zu gemeinsamem Unterricht.
Ausblick
Viele interessante Aspekte bezüglich Home Education blieben in diesem kurzen Überblick unberührt. Abschließend soll an dieser Stelle noch die Frage der weiteren Entwicklung angerissen werden. Auch wenn es gegenwärtig keine Anzeichen dafür gibt, dass sich die rechtliche Lage in absehbarer Zeit grundlegend ändern wird, kann davon ausgegangen werden, dass der Bereich Home Education auch in Deutschland weiter wächst. Folgende Gründe lassen diese Annahme zu:
–Wie oben schon angedeutet, gibt es im Bereich der Netzwerke viele Eltern, die von dem Konzept überzeugt sind, deren Kinder aber noch nicht das schulpflichtige Alter erreicht haben.
–Die in Deutschland seit der PISA-Studie auf verschiedenen Ebenen geführte Debatte hat das öffentliche Bildungswesen vielfältiger Kritik ausgesetzt und seine Schwachpunkte offengelegt. Dadurch wird ein Klima gefördert, das die Bereitschaft verkleinert, Missstände hinzunehmen, und die Suche der Eltern nach Alternativen unterstützt.
–Die zunehmende Vernetzung im Bereich Home Education lässt erwarten, dass der gesamte Bereich effektiver arbeiten kann und den Eltern stärkere Begleitung und Unterstützung zur Verfügung steht.
–Mit jedem Jahr wächst die Zahl der Jugendlichen und Erwachsenen, die auf einen Bildungsweg zurückblicken, der zumindest teilweise in Form von Home Education in Deutschland gestaltet wurde. Sollte sich herausstellen, dass diese Jugendlichen sowohl über ausreichend Bildung als auch soziale Kompetenz verfügen, hat dies Auswirkungen auf die Argumentationslage der involvierten Parteien.
–Im Zeitalter der Globalisierung wird zunehmen Bezug genommen auf Situationen in anderen Ländern. Deutsche Homeschooler begreifen sich als Teil einer weltweiten Bewegung. Damit sinkt die Akzeptanz des Umstands, dass Bildungswege, die anderswo legal und erfolgreich sind, hier unter Strafe stehen. ´
Anmerkungen:
1) Führ, Chr.: Deutsches Bildungswesen seit 1945: Grundzüge und Probleme. Neuwied/Kriftel/Berlin, 1997 Luchterhand, S.22. Umfassender bei: Höhn, E.: Wandel der Werte und Erziehungsziele in Deutschland. Frankfurt a.M., 2003, Verlag der deutschen Hochschulschriften, Kap. IV.
2) In dieser Zeit steigt die Zahl der Publikation zu Themen wie Schulkritik und Antipädagogik. Ein Überblick bei: Klemm, U. (Hrsg.): Quellen und Dokumente der Antipädagogik. Frankfurt M., 1992, dipa.
3) Beispielhaft für letztere Position ist das 1979 erschienene Buch „Alarm um die Schule“ von Immanuel Lück.
4) Eine vergleichbare Konstellation findet sich in der Geschichte der US-amerikanischen Home-Education-Bewegung, detailliert beschrieben bei: Knowles, G.; Marlow, St.; Muchmore, J.: From Pedagogy to Ideology: Origins and Phases of Home Education in the United States, 1970–1990, in: American Journal of Education. 100, 1992, S. 197.
5) Ausführliche Falldokumentation in: Heimrath, J.: Tilmann geht nicht zur Schule: eine erfolgreiche Schulverweigerung. Wolfratshausen, 1991, Drachen Verlag.
6) Ein kurzer Überblick dazu bei: Rothermel, Paula: Can We Classify Motives for Home Education? in: Evaluation and Research in Education 17 (2&3) 2003. S. 74–89.
7) BverfGE 34, 165 [183]; Avenarius, Herrmann; Heckel, Hans: Schulrechtskunde: Ein Handbuch für Praxis, Rechtsprechung und Wissenschaft. Neuwied; Kriftel: 72000 Luchterhand S. 436f.
8) Rux, J.: Die Schulpflicht und der Bildungs- und Erziehungsanspruch des Staates. in: Recht der Jugend und des Bildungswesen 50(4), 2002. S. 423–424; Habermalz, W.: Geldbuße und Schulzwang – die andere Seite der Schulpflicht, in: Recht der Jugend und des Bildungswesens 49(2), 2001. S. 218–224; Rinio, C.: Die Verletzung der Schulpflicht durch die Erziehungsberechtigten als Straftat und als Ordnungswidrigkeit, in: Zeitschrift für Jugendrecht. 88(6), 2001. S.221–237; Avenarius, H.; Heckel, H.: Schulrechtskunde. (s.o.) TZ 25.1; Spiegler, Thomas: Kann Ordnungswidrigkeit Bildung sein? – Das Spannungsfeld zwischen Home Education und Schulpflicht in Deutschland aus soziologischer Perspektive. in: Recht der Jugend und des Bildungswesens. 53 (1) 2005. S. 71–82.
9) Eine Ausnahme ist die in Baden-Württemberg als Korrespondenzschule anerkannte Flex-Fernschule. Diese führt Jugendliche, die an traditionellen Schulen als „Problemkinder“ durchfallen, zum Hauptschulabschluss. (www.flex-fernschule.de).
Thomas Spiegler ist derzeit Doktorand im Fach Soziologie an der Philipps-Universität in Marburg, spiegler@students.uni-marburg.de>
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