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| Wem gehört der Staat |
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Die Entstaatlichung und Privatisierung öffentlicher Aufgaben.
Wer hat sich nicht schon Gedanken gemacht über die Diskrepanz zwischen privatem Wissen, gesundem Menschenverstand und dem, was „der Staat“ beschließt und für uns als angemessen und funktionell ansieht? Heute kommen einem diese Gedanken umso mehr, als viele Aufgaben an private Institutionen und Unternehmen delegiert werden und wir häufig unsere Ansprechpartner und Verantwortlichen noch nicht einmal mehr orten können.
Jeden Morgen gehen wir aus dem Haus und verfolgen unsere Aktivitäten in der Gesellschaft. Wir verlassen unsere eigenen vier Wände, passieren das nachbarschaftliche Grundstück, bewegen uns im öffentlichen Raum, arbeiten für private Unternehmen oder in öffentlichen Einrichtungen, besuchen kulturelle Veranstaltungen etc. Wie selbstverständlich überqueren wir dabei viele sichtbare und unsichtbare Grenzen unseres Alltags, z.B. diejenigen von unserem „geschlossenen“ privaten Raum hin zu denen im vermeintlich „öffentlich-offenen“ Raum.
In diesem Fall sind die Grenzen noch anschaulich, doch wie verhält es sich mit abstrakten Gebilden wie Staaten oder multinationalen Konzernen? Das Wissen um Grenzen ist ein großes Geschäft: Konzerne grenzen sich voneinander ab (mittels Betriebsgeheimnissen, Forschungspatenten, Intranets etc.); Privatpersonen können sich abgrenzen, ebenso Nationalstaaten, die ihre Grenzpfähle zunehmend aus wirtschaftlichen und territorialen Ansprüchen stecken. Ebenso grenzen sich die Wissenschaften gegeneinander ab und wahren eifersüchtig ihre Forschungsergebnisse.
Wir leben heutzutage in einer Welt, die im Großen wie im Kleinen vom Denken in Grenzen jeglicher Art geprägt wird. In Zeiten, in denen die physisch und psychisch wahrnehmbaren Grenzen mehr denn jemals zuvor und immer weiter abgebaut werden, öffnen sich für uns Weltenbürger die Tore zu Reisen und Wissen innerhalb von Zeit und Raum – wir können, wenn wir wollen, unsere gedanklichen Grenzen überwinden und (fast) grenzenlos sein …
Philosophie, Soziologie, Betriebs- und Volkswirtschaft thematisieren die Privatisierung öffentlicher Aufgaben anhand folgender Fragestellungen:
@Wie beeinflussen Grenzen zwischen „öffentlicher“ und „privater“ Wirtschaft unser alltägliches Leben?
@Was unterscheidet unseren Konsum öffentlicher Güter von dem Konsum privater Güter?
@Was bedeutet der Wandel von der sozialen hin zur liberalen Marktwirtschaft für uns Staatsbürger?
@Steht der „Ausverkauf des Staates“ bevor?
Charakteristika öffentlicher Güter
Es stellt sich die Frage, ob ein öffentliches Gut, und wenn ja, welche Art von öffentlichem Gut in welcher Menge und Qualität bereitgestellt werden soll sowie welche Angebotsform die geeignetste sein kann.
Öffentliche Güter lassen sich durch zwei Eigenschaften charakterisieren:
1)Nicht-Rivalität auf der Nachfrageseite: Öffentliche Güter können von mehreren Individuen gleichzeitig genutzt werden.
2)Nicht-Ausschließbarkeit auf der Angebotsseite: Der Konsum öffentlicher Güter kann nicht auf einzelne Individuen beschränkt werden – im Gegensatz zu privaten Gütern.
Öffentliche Güter entziehen sich weitgehend den Preismechanismen der Märkte – ein unzureichendes oder kein Angebot sind vielfach die Folge. Der Staat versucht diese „Marktlücke“ auszugleichen: durch präventive und nachträgliche Eingriffe in Form von Besteuerung, Subventionierung, Regulierung oder indem Güter nicht auf dem Privatmarkt bereitgestellt werden. Wenn die Nachfrage permanent ein angemessenes, aber begrenztes Angebot übersteigt, wird die (Über-)Nutzung durch wirtschaftliche oder administrative Maßnahmen geregelt. Diese Grundsätze sind tragende Säulen der sozialen Marktwirtschaft.
Privatisierung öffentlicher Aufgaben
Die Gebietskörperschaften von Europäischer Union, Bund, Land und Kommune sind aufgrund ihrer historisch gewachsenen Strukturen in spezifische Beziehungsgeflechte mit der „Privatisierung öffentlicher Aufgaben“ eingebunden. Die derzeitigen Diskussionen und Debatten um Privatisierung bewegen sich im Kontext von Deregulierung der Nationalstaaten sowie Harmonisierung und Liberalisierung des EU-Binnenmarktes.
Die steigende Anzahl an Investitionsvorhaben in Form der Public Private Partnership, das heißt über eine öffentlich-private Organisationsstruktur, signalisiert die Trendwende: Der öffentliche Sektor gibt zunehmend seine Position als Ersteller von Gütern und Leistungen auf und überträgt diese an private Anbieter. Während die öffentliche Hand weiterhin als Besteller auftritt und damit (noch) die Führungs- und Lenkungsfunktion innezuhaben scheint, liegen große Teile der Leistungserstellung in den Händen Privater.
Vordergründig ergeben sich Fragen nach der ordnungspolitischen Legitimation, betriebswirtschaftlichen Effizienz und rechtlichen Ausgestaltung von Privatisierungsprozessen:
@Ordnungs- und Verteilungspolitik: Der öffentliche Sektor legt zuerst eine gesellschaftlich tolerierbare Untergrenze der Versorgung fest, d.h. es wird die Bereitschaft der Bürger abgewogen, über ein bestimmtes Maß hinausgehende Leistungen aus der eigenen Tasche tragen zu wollen. Die öffentliche Erstellung, Gewährleistung oder Finanzierung bleibt bei jenen Leistungsformen von allgemeinem Interesse erforderlich, die nicht unter den gegebenen Marktbedingungen von der Privatwirtschaft erbracht werden können bzw. dürfen (innere und äußere Sicherheit).
@Betriebswirtschaft: Nach politischer Legitimation von Mindeststandards bezüglich Art, Menge und Qualität von Gütern folgt eine betriebswirtschaftliche Analyse: Es wird beurteilt, ob ein öffentlicher oder ein privater Weg die Leistungserstellung effizienter macht.
Bei diesen Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse erfolgt die Erstellung auf den Markt bezogen, so dass öffentliche Unternehmen mit privaten konkurrieren. Mittlerweile bedient sich der öffentliche Sektor gleicher Instrumente wie die Privatwirtschaft, um Effizienz zu erreichen (nicht um den Gewinn zu maximieren). Jedenfalls orientieren sich die Organisationsformen öffentlicher Unternehmen zunehmend an Vorbildern aus der Privatwirtschaft.
@Kommunale Praxis: Die Kommunen (Städte und Gemeinden) spielen eine tragende Rolle beim Wandel vom öffentlichen hin zum privaten Sektor. In der Bundesrepublik Deutschland hat die Kommune im Vergleich zu anderen europäischen Staaten einen besonderen Status inne. Gängige Praxis war bisher die kommunale Selbstverwaltung und eine Sonderstellung im Wettbewerb. Folglich wurden öffentliche Aufgaben eher in Eigenregie ausgeführt, als diese in die Privatwirtschaft zu verlagern.
Kommunale Daseinsvorsorge bedeutet die Bereitstellung sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Dienstleistungen für alle Bürger gemäß den Prinzipien des Sozialstaats laut Grundgesetz. Die kommunalen Einrichtungen, wie z.B. Ämter, Betriebe und Gesellschaften, gewährleisten die Daseinsvorsorge.
Der Privatisierungsmarkt
Die Richtung und Intensität der Entwicklungen auf dem „Markt“ der Privatisierung werden zum einen durch die EU-Gesetzgebung vorgegeben, zum anderen durch defizitäre Kommunalhaushalte sowie von der derzeitigen „Privatisierungs-EUphorie“.
Die EU-Gesetzgebung zieht andere Grenzlinien zwischen öffentlicher und privater Wirtschaft als das nationale Recht. Die Interpretationen, welche Aufgaben in den staatlichen Verantwortungs- und Handlungsbereich fallen, werden zugunsten der Privatwirtschaft ausgelegt. Die EU leitet so den weitreichendsten Strukturwandel in der Geschichte der Kommunen ein: Nach dem „New Public Management“ sollen staatliche Funktionen auf ein Mindestmaß reduziert und somit kommunale Aktivitäten auf die Gewährleistungspflicht des Status Quo beschränkt werden, während die Leistungserstellung überwiegend im privaten Wirtschaftssektor erfolgen soll.
Im Zug der Harmonisierung und Liberalisierung des europäischen Binnenmarkts sollen sich weite Tätigkeitsfelder der öffentlichen Institutionen dem Wettbewerb unterwerfen. Grundsätzlich sollen öffentliche Aufgaben über den Markt von Privatanbietern zu beziehen sein. Laut striktem Wettbewerbsgebot werden folgende kommunale, ehemals präventiv geschützte Aufgabenbereiche mit dem Wettbewerb konfrontiert: Wasserver- und entsorgung, Energieversorgung und öffentlicher Personennahverkehr, Abfallwirtschaft, Stadtgestaltung und -entwicklung, kulturelle sowie sportliche Einrichtungen und die individuelle Existenzsicherung der Person. Der Maßnahmenbedarf wird konkretisiert: beispielsweise mittels europaweiter Ausschreibungsverfahren, Privatisierung von Teilleistungen in weiterhin öffentlichen Gesamtprozessen. In Ausnahmefällen kann durch Subventions- und Steuerpolitik oder Exklusivrechte davon abgewichen werden. Die Kommunen werden aufgefordert, von den Möglichkeiten der Auslagerung an die Privatwirtschaft Gebrauch zu machen; ein unmittelbarer gesetzlicher Privatisierungszwang besteht seitens der EU bis dato (noch) nicht.
Privatisierungs-EUphorie
Das öffentliche Meinungsbild wird bundesweit durch die Vorstellung geprägt, dass die kurz- und langfristigen kommunalen Probleme mehrheitlich vor allem durch Privatisierung lösbar seien. Die Kommunen suggerieren, dass sich Teile der Privatwirtschaft als „Rettungsanker“ in Zeiten der Finanzkrise opfern. Die politischen Entscheidungsträger planen lediglich in Legislaturperioden bzw. Mandatszeiten und übersehen häufig neben dem positiven Effekt der Haushaltskonsolidierung die Risiken von Privatisierungen: die sich intensivierende Bindung bzw. Abhängigkeit von Gremien außerhalb der Politik (evtl. bis hin zu Rechenschaftspflichten gegenüber Aufsichtsräten, Aktionärsversammlungen etc.). Daran knüpfen sich zukünftige Fragen nach demokratischer Legitimation, Transparenz von Entscheidungen und Nachhaltigkeit von Planung.
Neben den bedeutenden ordnungspolitischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten bei der Privatisierung von öffentlichen Aufgaben nehmen noch weitere Größen entscheidenden Einfluss auf Privatisierungsverfahren. Die derzeit zu wenig reflektierte Erwartungshaltung an die Privatisierung könnte eine wahre Privatisierungswelle nach sich ziehen. Ökonomische Argumente gelten als Hauptmotive für die Annahme, dass die private Güterbereitstellung immer effizienter sei als die öffentliche. Gleichzeitig wird die Suche nach Alternativen vernachlässigt. Dabei könnten die im Wandel befindlichen Kommunen verstärkt in Eigeninitiative handeln und aus realistischen alternativen Varianten wählen, die keiner Privatisierung bedürfen: Wegfall, Verringerung oder private Substitution von Leistungen sowie die Veränderung der hausinternen Produktionsbedingungen.
Denken in administrativen Grenzen, Angst vor persönlichem Machtverlust und mangelnder Wille zur Kooperation scheinen weit verbreitet – im Berufsalltag, wie im Privatleben. Wünschenswert wäre, dass Akteure in Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Verwaltung mehr Transparenz in ihre Alltagsgeschäfte tragen würden, anstatt in Konkurrenzdenken zu verharren. Dann könnten Wissenstransfer, Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit auf inter- und intrakommunaler Ebene entwickelt und etabliert werden.
Schließlich könnte dieser aktuellen Diskussion viel gelassener entgegengesehen werden, wenn nicht immer wieder jene kritische Trennung von Staat und Privatwirtschaft betont werden müsste. Würden der Staat und die Wirtschaft entschlossener aufeinander zugehen, könnten sich beide eines Tages in der Mitte begegnen. So könnte ein Beitrag zu einem basisdemokratischeren Gemeinschaftswesen geschaffen werden. ´
Olaf Malinowski, Student der Geographie in Kiel, Vorstandsmitglied von Holon.
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Malinowski, Olaf
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