Ein Grundsatzpapier der Konzeptgruppe Wirtschaft von Dynamik5 Schweiz, Teil 6
Die Konzeptgruppe Wirtschaft von Dynamik5 Schweiz hat in mehr als dreijähriger Arbeit einen Entwurf für eine neue kooperative Wirtschaftsordnung erarbeitet, den wir in einer mehrteiligen Serie vorstellen. Wir betrachten den Text ausdrücklich als Baustelle, auf der man Bauteile im Dialog entfernen und hinzufügen kann. Der Entwurf ist wie folgt gegliedert: 1. Begründung, 2. Werte, 3. Reformen, 4. Umsetzung, 5. Schlussbemerkungen.
In dieser Folge unserer Artikelserie schildern wir die Punkte 11. bis 14. von insgesamt 18 Reformen, die zu einer kooperativen, d.h. demokratischen und fairen Wirtschaftsordnung führen sollen.
11. Vollbeschäftigung
Während heute die Mehrheit der Menschen unter wachsendem Druck arbeitet und viele Überstunden leistet, steigt die Arbeitslosigkeit, unter der die Menschen leiden, langsam und beharrlich an (am stärksten bei Jugendlichen und Älteren). Deshalb muss es eines der wichtigsten Anliegen einer humanen Gesellschaft sein, dafür zu sorgen, dass sich alle Arbeitsfähigen an der gesellschaftlich notwendigen Arbeit beteiligen und jeder, der arbeiten kann und will, eine existenzsichernde Arbeit findet. Damit erübrigt sich auch die Arbeitslosenversicherung. Dieses Recht auf Arbeit soll gesichert werden durch
@eine angemessene Verteilung der Arbeit über eine diesem Zweck dienende Regelung der Arbeitszeit, wodurch die laufend stattfindenden Produktivitätsgewinne und dadurch möglichen Arbeitszeitverkürzungen an alle weitergegeben werden,
@öffentlich unterstützte Umschulungen von überangebotenen, wenig nachgefragten Fähigkeiten,
@öffentliche Arbeitsprogramme oder Unterstützung privater Initiativen in sozial nützlichen, aber vom Markt zu wenig bedienten Wirtschaftsbereichen,
@die Bereitstellung von genügend Arbeitsplätzen auch für weniger Qualifizierte, was unter Umständen durch den Verzicht auf gewisse Automatisierungen erreicht werden kann.
12. Beidseitige Begrenzung der Einkommen
Die verfügbaren Einkommen sollen im Sinn eines Bandbreiteneinkommens nach oben und unten begrenzt werden. Wir möchten einerseits Raum lassen für eine leistungsorientierte Entlohnung, aber gleichzeitig verhindern, dass sich privilegierte Minderheiten einen unangemessenen Anteil am volkswirtschaftlichen Ertrag aneignen. Zu solchen weder leistungs- noch bedürfnisgerechten Einkommen zählen insbesondere ein großer Teil der Kapitalerträge sowie die Spitzenhonorare für Top-Funktionäre der Privatwirtschaft. Andererseits soll das Mindesteinkommen für ein volles Arbeitspensum existenzsichernd sein. Folgende Maßnahmen sollen diesen Zielen dienen:
@Die höchsten verfügbaren Einkommen einschließlich noch anfallender Kapitalerträge sollen nicht mehr als um einen Faktor 3 bis 10 höher sein als die niedrigsten Einkommen für ein volles Arbeitspensum. Einkommensbeträge, die darüber hinausgehen, dürfen maximal zur Hälfte an gemeinnützige Institutionen nach freier Wahl verschenkt werden. Der Rest geht als Einkommenssteuer in die Staatskasse.
@Vermindert oder gar nicht Arbeitsfähige erhalten zur Grundbedarfssicherung eine ihrem Handicap entsprechende Rente. Gleichzeitig leisten sie eine ihren Fähigkeiten entsprechende Arbeit, die nicht nur der Gesellschaft dienen, sondern auch das Selbstwertgefühl der Betroffenen stärken kann.
Die Arbeitslosenversicherung und Fürsorgegelder entfallen durch die genannten Maßnahmen vollständig bzw. weitgehend.
13. Gerechte Gebühren, Abgaben und Steuern
Die Bürgerinnen und Bürger sind dann bereit, Steuern zu bezahlen, wenn sie diese als verhandelbar, gerecht und sinnvoll begreifen. Dazu ist eine kontinuierliche Diskussion und Überprüfung betreffend Aufgaben, Nutzen und Kosten der Gemeinwesen nötig – ein wichtiges Gegengewicht zum jahrzehntelang praktizierten Schlechtreden des Staates als fremdbestimmend, räuberisch und ineffizient. Selbstverständlich ist es wichtig, die Funktionen des Staates und die Effizienz seiner Organe kontinuierlich zu überprüfen. Ebenso nötig ist es, durch Finanztransparenz, Steuerharmonisierung und Aufhebung von Steueroasen dafür zu sorgen, dass auch die finanzkräftigeren Bürgerinnen und Bürger einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der Gemeinwesen leisten.
Die Einnahmen der öffentlichen Hand sollen auch als soziales und ökologisches Lenkungsinstrument eingesetzt werden. Sozial und ökologisch ungünstige Produktions- und Konsumweisen sollen mit Hilfe einer „Wertminderungssteuer“ und Lenkungsabgaben stark belastet werden. Dafür könnte Arbeit, die volkswirtschaftlich erwünscht ist, wesentlich weniger als heute besteuert werden. Als wichtigste staatliche Einnahmequellen sehen wir
@eine Einkommensteuer wie in Punkt 12 skizziert,
@eine Mehrwertsteuer,
@eine „Wertminderungssteuer“ einschließlich entsprechender Lenkungsabgaben, durch die alles belastet wird, was eine Minderung der Lebensqualität und Entfaltungsmöglichkeit für andere Menschen und die Natur mit sich bringt; dazu gehören insbesondere die private Nutzung von Boden, Bodenschätzen und Wasser, schädliche Immissionen, Kreditnahme und der Gebrauch anderer knapper lebensnotwendiger Güter.
Vermögen sollen dagegen nicht mehr besteuert werden, denn wenn man mit dem Vermögen im Sinn unserer Reformen unter Punkt 7 und 9 selbst nicht mehr arbeitet, wirft es keinen Gewinn mehr ab. Ausgenommen davon sind die großen Vermögen während der Phase der Um- bzw. Rückverteilung (siehe Punkt 6) und Erbgänge. Genau genommen handelt es sich bei diesen Maßnahmen nur zu einem kleineren Teil um Steuererhebungen, weil die Beträge mehrheitlich nicht in die Staatskasse, sondern an die bezugsberechtigten Bürger fließen.
Von großer Bedeutung ist auch eine Steuerharmonisierung, zuerst landesweit, dann innerhalb übernationaler Wirtschaftsräume und schließlich weltweit. Diese soll einerseits einkommensstarke Private und Unternehmen angemessen an der Mitfinanzierung der Gemeinwesen beteiligen und andererseits den volkswirtschaftlich ruinösen Steuerwettbewerb um Investitionen beenden. Dies könnte erreicht werden durch:
@Finanztransparenz
@Angleichung der Steuersätze innerhalb von Wirtschaftsräumen mit gleichen Regeln
@Zollschranken, welche interne Steuernachteile für Unternehmen durch bessere interne Absatzchancen ausgleichen und damit die Auslagerung von Arbeitsplätzen verhindern.
14. Die Erhaltung der Natur
Die derzeitige Wirtschaftsweise stellt eine schwere Bedrohung für die Natur dar. Damit bedroht sie nicht nur unsere Gesundheit und unser körperliches Überleben, sondern auch unser psychisches Wohlbefinden und den sozialen Frieden. Wir wollen die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Natur durch eine wirkungsvolle Lenkung von Produktion, Verteilung und Konsum erreichen. Gleichzeitig müssen sich die Menschen durch die Entwicklung von voller Demokratie und ganzheitlicher Gerechtigkeit von ihren Überlebensängsten befreien, da sie erst dadurch bereit werden, nachhaltig mit der Natur umzugehen.
In den wirtschaftlich entwickelten Ländern kommen wir nicht darum herum, unseren „ökologischen Fußabdruck“ zu verkleinern. Dies bedeutet insbesondere eine Reduzierung des Pro-Kopf-Verbrauchs von nicht oder nur begrenzt erneuerbaren Ressourcen. Eine wichtige Rolle spielt dabei die volle Verursacherhaftung für all unsere Tätigkeiten sowie eine starke Besteuerung des fossilen Energieverbrauchs. Letztere erzeugt eine ganze Reihe wünschbarer Wirkungen wie die Verminderung der Transporte, die Wieder-Regionalisierung der Wirtschaft, den Erhalt wirtschaftlicher Vielfalt und die Entwicklung neuer Technologien.
In den Entwicklungsländern muss gleichzeitig das Bevölkerungswachstum soweit gebremst oder gestoppt werden, dass eine nachhaltige Nutzung der Natur möglich bleibt oder wird. Dies geht nicht ohne intensive Bildungsanstrengungen besonders für die Frauen und eine kinderunabhängige Alterssicherung.
Weitere Handlungsansätze in diesem Sinn finden Sie im Konzept von Dynamik5 zur Ökologie. ´
Den vollständigen Text finden Sie im Internet unter www.dynamic5.org. Kontakt: wirtschaftsgruppe@dynamic5.org>
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