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Wem gehört „mein“ Kind?
erschienen in Ausgabe 163  PDF-Version (226.76 KB)
Schulpflicht: Aneignung unserer Kinder durch den Staat.

Wenn es um Schulpflicht und um das schulische Lernen überhaupt geht, übt der Staat ein Verfügungsrecht über die Kinder aus. Dr. Ulrich Herrmann, emeritierter Professor für Pädagogik, belegt, dass in der Regelschule das Eigenrecht der Kinder zu wenig berücksichtigt wird.

_Ein schulgeschädigter Lehrer lernte in England eine moderne Public School kennen, ein Internat, und gründete nach diesen Erfahrungen 1898 das erste deutsche Landerziehungsheim. Hermann Lietz löste eine Gründungswelle bis heute bestehender reformpäd­agogischer und – mit Hilfe der Bosch-Stiftung – in die Breite wirkender Reformschulen aus. Er realisierte den pädagogischen Grundsatz: Die jungen Leute müssen an Vorbildern wachsen und sich selber finden können!
_Aus einem staatspolitischen Impuls gründete ein Privatsekretär des letzten kaiserlichen Reichskanzlers mit dessen Unterstützung eine Privatschule für die Bildung von jungen Persönlichkeiten, die einmal Führungsaufgaben übernehmen sollten: Kurt Hahn in Salem.
_Eltern- und Lehrerinnen-Initiativen gründen Montessori-Schulen: Kinder müssen ihre Neugier und Lernlust kultivieren können und sollen nicht auf Lernwege gelockt werden, die für sie – mangels Interesse – vielleicht nur Sackgassen oder Holzwege sind. Es gehört viel Geduld und Geschick dazu, den pädagogischen Grundsatz des selbstbestimmten Lernens von Maria Montessori zu praktizieren: Hilf mir, es selber zu tun!
_Wie sagte der große Entwicklungspsychologe Jean Piaget? „Alles, was wir einem Kind beibringen, kann es selber nicht mehr lernen!“
_Und schließlich wäre noch der häusliche, der Hauslehrer-Unterricht ins Feld zu führen: Homeschooling, das in Deutschland nicht geduldet wird, weil – anders als durchweg im Ausland und von der UN angemahnt! – hier die Unterscheidung von Schul- und Bildungspflicht entweder nicht beachtet oder kurzschlüssig als Schulpflicht ausgelegt und gerichtlich durchgesetzt wird (wie kürzlich durch das Oberverwaltungsgericht Bremen).
Jährlich werden in Deutschland mehrere hundert Schulen in privater bzw. freier Trägerschaft gegründet. Ob sie besser sind als die staatlichen, kann dahingestellt bleiben. Auf jeden Fall sind sie ein Indiz dafür, dass die hier engagierten Eltern nicht länger gewillt sind, die bürokratische Bevormundung hinsichtlich des Schulschicksals ihrer Kinder hinzunehmen und darauf zu bestehen, dass sie das Entscheidungsrecht über die Lebenschancen ihrer Kinder, die die Schule anbahnt, nicht teilen oder gar abgeben wollen.
Der stetige Ansehensverlust des Berufsstands der Gymnasiallehrer ist ein Indiz dafür, dass ihnen nicht mehr zugetraut wird, Schule so zu gestalten, wie es Verfassung und Gesetz zum Wohl der Kinder vorschreiben. Dass der Staat und die Schulträger ihnen nicht die nötigen Betriebsmittel dafür an die Hand geben und sie entsprechend aus- und weiterbilden, steht auf einem andern Blatt.

Beispiele für die Bevormundung
„Der Berliner Gymnasiast Benjamin Kiesewetter –Wie einmal ein Schüler versuchte, seine Schulangelegenheiten selber in die Hand zu nehmen“, illustriert eine Geschichte, die Hartmut von Hentig in seinen Lebenserinnerungen berichtet: Der Berliner Gymnasiast Benjamin Kiesewetter (Name nicht geändert) weigerte sich, den bis dahin genossenen Chemieunterricht auf der Oberstufe fortzusetzen. Er wies kundig nach, dass er „genug“ Chemie gelernt habe und dass das dann noch ausstehende Pensum weder seine allgemeine Bildung noch seine akademische Ausbildungsfähigkeit steigern könne. Da er in Chemie eine Eins hatte, wusste er, wovon er sprach. Ein Fragebogen mit vier Wissens- und zwei Meinungsfragen, die er zwanzig seiner Lehrer vorlegte – solchen, die nicht Chemie unterrichteten – ergab: Zur Bildung dieser Damen und Herrn gehörte der Stoff des Chemieunterrichts jedenfalls nicht. Nur ein einziger konnte die Wissensfragen richtig beantworten. Die Meinungsfragen lauteten: Haben Sie derartige Kenntnisse in Ihrem Leben und Beruf benötigt? Und: Soll man Schüler zwingen, sich solche zu erwerben? Nur ein Viertel der Befragten hat dies bejaht.
Es kam zum juristisch ausgetragenen Konflikt zwischen staatlicher und elterlicher Erziehungs- und Bildungsverantwortung. Da diese juristische Auseinandersetzung Bezug nahm auf das analoge Elternrecht hinsichtlich der Teilnahme der Kinder am Religionsunterricht (Art. 7 GG), kam heraus, was nach juristischer Logik herauskommen musste: Wenn nur die Teilnahme am Religionsunterricht unter Elternrecht fällt, ist aller andere Unterricht obligatorisch. Hentig hatte dies als Niederlage für moderne Schulentwicklung befürchtet und vorausgesagt. Denn dies war einmal mehr ein Paradebeispiel der „Enteignung“ der Kinder – wem gehören sie? – durch die staatliche Bürokratie, die nicht nur die Erfüllung der Schulbesuchspflicht erzwingt, sondern damit zugleich deren konkrete Ausgestaltung durch Schulformen, Schulbetrieb und Lehrpläne und allen Folgen für Leistungsbewertung und Schulerfolg.
Ein krasses Beispiel für die Bevormundung und Entmündigung der Eltern von Kindern mit Handicaps ist deren weitestgehende Entfernung aus den Regelschulen. Gewiss: Es gibt Kinder, die besondere Zuwendung benötigen, die ihnen in Regelschulen nicht ohne weiteres zuteil werden kann. Es ist aber allgemeine positive päd­agogische Erfahrung, dass z. B. geistig behinderte Kinder aufgrund des auch ihnen möglichen Imitationslernens vom Zusammensein mit gesunden Gleichaltrigen in „inklusiven“ Schulen enorm profitieren, so wie ihre Schulkameraden schnell in ihre Rolle als Helfer hineinwachsen, was ihrer Persönlichkeitsentwicklung guttut. „Länger gemeinsam lernen“ ist deshalb gerade in dieser Hinsicht eine pädagogisch gut begründete Forderung.
Und was ist Realität? In Südbaden besuchten bis zum Herbst 2008 geistig behinderte Kinder keine Sonderschule, sondern mit Zustimmung der Eltern eine Regelschule, ganz im Sinn auch der UN-Konvention für Behinderte und ihr Recht auf freien Zugang zu Schulen (2007). Das ist jetzt unterbunden worden, in eklatanter Missachtung geltenden Völkerrechts – mit der zynischen und sachlich unzutreffenden Bemerkung des Staatssekretärs im Kultusministerium, es gäbe keine inhaltlichen Vorgaben für die Umsetzung der UN-Konvention. Die gibt es sehr wohl: Nicht die Behinderten sollen integriert werden, sondern die Regelschulen sollen inklusiv sein: d. h. als Regelschulen auch Behinderten offen stehen.
Wem gehören unsere Kinder? An einer entscheidenden Weichenstellung für die Zukunft unserer Kinder sind wir als Eltern entmachtet, denn nicht wir, sondern das Personal des Schulsystems trifft Entscheidungen, deren Grundlagen häufig genug zweifelhaft sind, deren Folgen sie nicht zu vertreten haben, geschweige denn allfällig zu korrigieren hätten. Eine statistische Auswertung der Schulwechsel in Deutschland zeigt, dass im dreigliederigen System die „Abschulung“ – vom Gymnasium in die Realschule oder von dort in die Hauptschule – die gängige Praxis ist, während im zweigliedrigen System bei minimaler „Abschulung“ der Wechsel aus der „Sekundarschule“ ins Gymnasium in beträchtlichem Umfang stattfindet. Einen besseren Beleg für die Entscheidungsmechanismen und -folgen, die das System als solches charakterisieren, kann es fast nicht geben. Was zugleich ein Beleg dafür ist, dass die grundlegenden Gebote von Verfassungen und Schulgesetzen hinsichtlich der Kinderrechte gründlich missachtet werden.
Was folgt daraus? Zunächst könnte es so aussehen, als „gehörten“ die Kinder den Eltern bzw. den Sorgeberechtigten. Das ist die Verfassungs- und Gesetzeslage. Aber die Nachfrage nach den tatsächlichen Verhältnissen offenbart, dass die Sorgeberechtigten als Sorgeverpflichtete durch die Verfahrensweisen des Schulwesens an entscheidenden Weichenstellungen weitgehend entmachtet sind und dass ihnen gleichwohl die Bewältigung der Folgen dieser Verfahrensweisen – Entmutigung der Kinder, nachlassende Leistungsbereitschaft aufgrund wegbrechender Motivation, verschlechterte Zukunftsperspektiven nach dem Motto „einmal Hauptschule – immer Hartz IV“ – aufgebürdet bleiben.
Wobei sie, wenn sie dieser Bürde nicht gerecht werden können, gleichwohl nicht auf diejenigen öffentlichen Hilfen zählen können, die erforderlich wären, um auch ihren Kindern jene Zukunft zu ermöglichen, die unsere Verfassung ihnen verheißt. Auf diese Weise haben die für unser Schulwesen politisch Verantwortlichen eine sozial- und wirtschaftspolitische Bombe zum Ticken gebracht, deren Gefährlichkeit noch nicht hinreichend ins öffentliche Bewusstsein gerückt worden ist. Wer durch einen fehlenden Schulabschluss – und das sind in Deutschland jährlich immer noch 100 000 junge Menschen – ins Abseits gedrängt worden ist, landet – wie Jutta Allmendinger, die Leiterin des Berliner Wissenschaftszentrums, sich ausdrückt – in einem „ausbruchsicheren Gefängnis“ lebenslänglicher Benachteiligung.
Auch das Institut der deutschen Wirtschaft hat sich zu Wort gemeldet und vorgerechnet, dass jeder Euro, der nicht in Bildung und Schule investiert wird, bei den Unterstützungssystemen für die schulisch Erfolglosen mit dem Faktor 7 wieder auftaucht, von den Milliarden zu schweigen, die durch das unsinnige und wirkungslose Nicht-Versetzen von Schülern vergeudet werden.

Kinder gehören sich selbst
Es geht um die Einlösung einer Forderung an den Staat, der sich aus staats- und wirtschaftspolitischen Gründen der Qualifikations-Agentur „Schule“ bemächtig hat. Wenn er die Schulpflicht erzwingt und durch das Berufsbildungsgesetz die Ausbildungspflicht auferlegt, dann muss er auch die Schul- und Ausbildungsverhältnisse so gestalten, dass die jungen Leute dieser Pflicht erfolgreich nachkommen können. Dies ist die Bringschuld von Regierung, Verwaltung und Schulträger. Sie wird derzeit für eine große Schülerpopulation in allen Schulformen nicht erbracht. Dieser Befund bedeutet, dass die Frage „Wem gehören unsere Kinder?“ noch einer ganz anderer Antwort bedarf: Da sie sich selber gehören, müssen sie angeleitet werden, den Weg zu sich selber und zu ihren Berufs- und Lebenszielen zu finden.
Was folgt daraus? Als Wilhelm von Humboldt kurz nach 1800 die Grundzüge eines modernen Schulwesens bedachte, ging er von einem Grundsatz aus, der heute in aller Munde ist: dem der Individualisierung. Da man die Begabungen eines jungen Menschen nicht kennen könne und da man seine künftige bürgerliche „Bestimmung“, d. h. seinen Beruf, auch nicht vorwegnehmen könne, dürfe man die Schüler nach solchen Gesichtspunkten nicht auf Schulen verteilen, sondern in einer gemeinsamen Schule dürfe es für Vorrücken und Abschlüsse nur einen Maßstab geben: den individuellen Entwicklungsgang des heranwachsenden jungen Menschen. Sein Zeitgenosse Pestalozzi fand dafür die griffige Formel: Vergleiche nie ein Kind, außer mit ihm selbst! Seine Entwicklungen sind wichtig, seine Fortschritte (und seien sie noch so klein), von seinem Selbstvertrauen muss es weitergetragen werden.
Dagegen wurde und wird bekanntlich bis heute verstoßen, wie sich bei PISA übrigens zeigt, mit mäßigem Erfolg. „Inklusive“ Systeme sind allemal erfolgreicher, wie das Beispiel der Berufsschule und der Universität zeigt, die innerhalb einer Institution auf unterschiedliche Befähigungen differenziert reagieren. Wie sie das können? Indem sie den Schwerpunkt des Lernens und der Aneignung von Qualifikationen in die Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung der Auszubildenden bzw. Studierenden legen. Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung waren die Ausgangspunkte der europäischen und angelsächsischen Pädagogik-Reformen und Reformpädagogiken im ausgehenden 18. und ausgehenden 19. Jahrhundert. Neugier leitet das Lernen, also muss der Lernende auf der Bahn seiner Interessen bleiben dürfen. Selbsttätigkeit schließt Fehler und Irrtümer ein, diese dürfen aber kein Anlass für entmutigende schlechte Noten sein, sondern für einen neuen Anlauf zum Erfolg. Hirnforscher erklären uns heute, dass und warum ein Gehirn ohne Aussicht auf Erfolg gar nicht lernen kann. Eigenverantwortung ist die Voraussetzung, sich seiner eigenen Wachstumsziele zu versichern. Denn die Heranwachsenden interessieren sich nur in vorletzter Linie fürs Lernen in der Schule, in erster Linie für ihr dortiges Gemeinschaftsleben.
Auf die Frage, wie es in der Schule gehe, antworten sie gleichwohl in der Regel mit Hinweis auf ihre Noten. Tatsächlich spiegeln sich die Entwicklungsaufgaben, die sie zu absolvieren haben, in ganz anderen Fragen: Wer bin ich? Wer mag mich? Was kann ich? Wo gehöre ich hin? Wohin kann ich kommen? Darauf bekommen sie in der Schule so gut wie keine Antworten und Anleitungen und stehen nach deren Ende mehr oder weniger ratlos da.
Kurt Hahn, der Gründer der Schule Schloss Salem, brachte es in seinen „Salemer Regeln“ auf den Punkt: Vorrang müssen Erziehung und Bildung, Selbstdisziplin und Selbstbewusstsein haben im Dienst der sich formenden, entfaltenden jungen Persönlichkeit und der Gemeinschaft, daneben ist der schulisch-unterrichtliche Teil mehr oder weniger sekundär bzw. erledigt sich am ehesten, wenn aus dem Gemeinschaftsleben heraus förderliche Beziehungen der Schüler untereinander und mit den Lehrern aufgebaut sind.
Auf die Frage „Wem gehören unsere Kinder“ haben die Gründer der Landerziehungsheime und der Privatschulen die konsequenteste Antwort gegeben: Gewiss den Eltern, aber auf Distanz, gewiss nicht dem Staat, aber auch nur bedingt der Schule, denn in erster Linie müssen die Heranwachsenden sich selber in Besitz zu nehmen lernen. Junge Leute brauchen Möglichkeiten der Selbstfindung und der Bewährung. Erst durch eine solche selbstverantwortete innere Differenzierung und die Verbindung von akademischem und praktischem Lernen würde den allgemeinen staatlichen öffentlichen Schulen wieder ein legitimes und akzeptiertes Mitspracherecht eingeräumt werden bei der Beantwortung der Frage, wem unsere Kinder gehören.

Dieser Text basiert auf Ausschnitten aus der Sendung AULA vom 8. März 2009, SWR HF2.

Dr. Ulrich Herrmann, emeritierter Professor für Allgemeine, Historische Schulpädagogik lehrte in Tübingen, Ulm und Potsdam.




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Herrmann, Ulrich

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