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Wer fördert was?
erschienen in Ausgabe 163  PDF-Version (171.45 KB)
Existenzgründung und -festigung in den neuen Gesundheitsberufen.

Der Gesundheitsmarkt entwickelt sich zum eigentlichen Wachstumsmotor in der Wirtschaft. In den Freien Gesundheitsberufen haben sich viele freiberuflich Tätige ihr Arbeitsfeld geschaffen. Auf welche staatlichen Unterstützungen Existenzgründerinnen und -gründer und neue Unternehmen zugreifen können, erläutert die Unternehmensberaterin Petra Welz.


Schön, wenn der Weg in die Selbständigkeit professionell begleitet und finanziell abgefedert wird. Vielleicht haben Sie Sponsorinnen und Sponsoren im privaten Freundes- und Familienkreis, möchten Ersparnisse investieren oder sind einfach überzeugt, mit Ihrem Angebot viele Menschen begeistern zu können. Herzblut und eine durchdachte Planung bieten eine gute Chance zum Aufbau einer tragfähigen Existenz.
Wenn Sie auf staatliche Fördermittel hoffen, lautet die traurige Wahrheit: davon gibt es nur sehr ­wenige. Etwa Beratungskostenzuschüsse vor und nach der Gründung sowie Kredite mit besonderen Konditionen für Gründungswillige und Zuschüsse für jene, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen. Dabei gliedern sich die Förderungen grob in zwei Kategorien: vor der Gründung – nach der Gründung.
Die Förderlandschaft in Deutschland ist wechselhaft. Es gibt Bundeszuschüsse, die von allen genutzt werden können, und in den einzelnen Bundesländern gibt es darüber hinaus spezifische Zuschussprogramme. Manchmal existieren auch kommunale Förderungen je nach Region, die Sie selbst bei Ihrer Wirtschaftsförderung erfragen können.
Im Folgenden stellen wir Ihnen die derzeit gültigen Programme von Bund und Ländern vor. Einen aktuellen Überblick bietet www.foerderdatenbank.de.

Beratungskostenzuschüsse
Wer sich z. B. im Bereich der Lebensberatung, der Kunsttherapie, der Astrologie oder in einem anderen Gesundheitsberuf selbständig macht, möchte vielleicht Expertinnen und Experten hinzuziehen. Dafür gibt es Beratungskostenzuschüsse nur aus Programmen der Länder, die Einzelberatungen in Form von Tagewerken oder gründungsspezifische Seminare bezuschussen. Die Beratung umfasst die Entwicklung, Prüfung und Umsetzung Ihrer Gründungsidee sowie die Erstellung des Businessplans, der z. B. für Förderungen durch die Arbeitsagentur oder die Beantragung eines Bankkredits erforderlich ist. Förderfähig sind alle Aspekte der Betriebswirtschaft und des Marketings. Ausgenommen sind meist Steuer-, Rechts- und Versicherungsberatungen.Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Vollexistenz in dem jeweiligen Bundesland aufbauen wollen. Sie dürfen damit noch nicht begonnen haben, und der Antrag muss vor Beratungsbeginn gestellt und bewilligt sein. Da die meisten Beratungsförderungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bestritten werden, darf es keine Kollisionen mit anderen Förderungen geben. Sie sind in der Wahl Ihrer Beraterin frei. Informieren Sie sich vor Ort: Unternehmens- und Steuer­beraterinnen bieten meist kostenlose Vorgespräche und Unterstützung bei der Antragstellung. Die Zuschüsse decken nur einen Teil der Kosten. Den Eigenanteil und meist auch die Umsatzsteuer müssen Sie selbst tragen, können diese jedoch bei der Einkommensteuererklärung als „vorweggenommene Betriebsausgabe“ geltend machen.

Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Die Agentur für Arbeit – wenn Sie Arbeitslosengeld 1 erhalten – und die ARGE – wenn Sie Arbeitslosengeld 2 erhalten – können Bildungsgutscheine zur Bezahlung von Fortbildungen ausstellen, die Sie z. B. für Existenz­gründungs- oder Buchführungsseminare nutzen können (www.kurs.de). ALG-I-Bezieher können den Gründungszuschuss – die derzeit einzige staatliche Förderung zur finanziellen Abfederung bei der Exis­tenzgründung – in Anspruch nehmen. Die Voraussetzung: Sie beziehen ALG I und haben noch mindestens 90 Tage Anspruch darauf.
Folgendes wird für einen Antrag bei der Agentur für Arbeit benötigt: Businessplan; fachkundige Stellungnahme (wird erstellt von Steuer- oder Unternehmens­beratern, den Wirtschaftsförderämtern und anderen); Nachweis der persönlichen Eignung (fachliche und kaufmännische Berufserfahrung oder Fortbildung).
Es gibt zwei Förderphasen: In Phase 1 (Pflichtzuschuss) erhalten Sie 9 Monate den Gründungszuschuss in Höhe des ALG I plus 300 Euro pauschal. Danach ist das unternehmerische Handeln durch Vorlage einer Einnahmen-Überschussrechnung und eines Berichts über den Unternehmensverlauf nachzuweisen. Damit kommen Sie in Phase 2 (Kannzuschuss) und erhalten weitere 6 Monate 300 Euro pauschal. Der Restanspruch auf ALG I wird im Zeitraum der Förderung verbraucht.
Der Anteil des ALG in Phase 1 gilt im Sinn der Sozial­versicherung als Einkommen, der Pauschalzuschuss nicht. Dies ist wichtig für die Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Seit 1. Oktober 2008 werden bei der Gründung aus der Arbeitslosigkeit, sofern der Gründungszuschuss bewilligt ist, auch Coachingzuschüsse über das Gründercoaching Deutschland gezahlt. Der Zuschuss beträgt 90 % des Beratungshonorars (Tagessatz: maximal 800 Euro), die Höchstfördersumme 3 600 Euro.
Sind Sie im ersten Jahr der Gründung und haben bereits das ESF-Coaching über die Arbeitsagentur (die Förderung endete zum 30. September 2008) genutzt, so können Sie die 90-prozentige Förderung bis zum oben genannten Zuschussbetrag in Anspruch nehmen. Ihr bereits erhaltener Beitrag würde davon abgerechnet.
Wenn Sie ALG II beziehen, kann nach § 29 SGB II ein Einstiegsgeld gezahlt werden, wenn Sie sich selbständig machen wollen. Zuerst sprechen Sie darüber mit Ihrer Fallmanagerin. Oft bietet die ARGE Existenzgründungsseminare an, in denen Ihre unternehmerischen Kenntnisse überprüft werden. Dann brauchen Sie noch eine fachkundige Stellungnahme und ebenfalls einen Businessplan.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft, in der Sie leben, maximal 100 % der Regelleis­tung (359 Euro), in der Regel 50 % für eine erwerbstätige Hilfsbedürftige (das heißt jetzt so!), das ist dann ein Betrag zwischen 179,50 Euro und 359 Euro zusätzlich zum ALG II zuzüglich 10 % je zusätzlicher Person in der Bedarfsgemeinschaft. Das Einstiegsgeld kann maximal bis zu 24 Monaten gezahlt werden, in der Regel wird es 12 Monate gewährt. Eine Kürzung des Betrags ist bei längerer Förderung möglich. ALG II und Einstiegsgeld können parallel bezogen werden. Es muss eine regelmäßige Abrechnung (Einnahmen-Überschussrechnung) vorgelegt werden, aus der sich ergibt, dass der ALG-II-Anspruch noch besteht. Bisherige Erfahrungen in der Praxis zeigen, dass ALG II und Einstiegsgeld zunächst für ein halbes Jahr parallel gezahlt werden, mit monatlicher Kontrolle der Einnahmen. Wenn ein Erfolg sichtbar wird, geht die Zahlung weiter. In § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II steht eine Generalklausel, die andere Starthilfen theoretisch möglich macht, wie z. B. Zuschüsse oder Darlehen.

Gründercoaching und Kredite
Trotz des Namens handelt es sich um einen Beratungskostenzuschuss nach der Gründung. Wer bereits selbständig ist und sein Unternehmen ausbauen oder verändern möchte, kann über Gründercoaching Deutschland finanzielle Unterstützung bekommen. Das bundesweite Programm bietet Beratungskostenförderung für junge Unternehmen bis zum fünften Jahr nach Gründung. Die Förderhöhe beträgt maximal 6000 Euro, das förderfähige Tageshonorar maximal 800 Euro (netto), ein Tagewerk entspricht 8 Stunden. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und gestaltet sich je nach Bundesland folgendermaßen:
! 75 % in den neuen Ländern (außer „Phasing Out“-Regionen),
! 50 % in den alten Ländern einschließlich Berlin (außer „Phasing Out“-Region Lüneburg),
! 75 % in den „Phasing Out“-Regionen Halle, Leipzig, Südwestbrandenburg und Lüneburg.
Den Eigenanteil, die Mehrwertsteuer und etwaige Fahrtkosten müssen Sie selbst tragen. Können Sie nachweisen, dass Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, so ist die Mehrwertsteuer förderfähig.
Wie stellt man nun einen Antrag? Antragsunterlagen finden Sie unter www.kfw-mittelstandsbank.de, ebenso die KfW-akkreditierten Regionalpartner. Suchen Sie den Regionalpartner mit Ihrem Anliegen persönlich auf. Ihr Antrag wird mit einer Bezuschussungsempfehlung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zugelei­tet. Ein Coaching ist nur bei in der KfW-Beraterbörse (www.kfw-beraterboerse.de) gelisteten Personen möglich. Klären Sie Umfang und Inhalt der Beratung ab. Das Coaching darf erst nach der Bewilligung starten. Honorar, Inhalt und Dauer werden vertraglich festgelegt.
Zunächst müssen Sie alle Kosten selbst zahlen. Bei Vorlage der entsprechenden Belege (Rechnung und Kontoauszug) erhalten Sie den Zuschuss. Nur bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit können Sie eine „Abtretungserklärung“ an den Coach unterschreiben, so dass der Zuschuss direkt von der KfW dorthin überwiesen wird. Das Coaching ist binnen 12 Monaten nach Erteilung der Zusage abzurechnen.
Denkt man an eine Starthilfe durch Kredite, muss man bedenken, dass sich die Bedingungen für Gründungsdarlehen und diverse Kreditvergabeprogramme kurzfristig ändern können. Informationen dazu bieten die Internetseiten www.kfw.de oder www.nrwbank.de.

Zusammenfassend
Vor einer Gründung sollten Sie sich zunächst fragen:
! Brauche ich eine Beratung?
! Genügt eventuell ein Existenzgründungsseminar oder ein Buchführungskurs?
! Weiß ich gar aus meiner Berufstätigkeit genug, um ein kleines Unternehmen zu leiten?
Wer in Teilzeit in die Selbständigkeit startet, kommt meist ohne umfassende Beratung aus, sollte sich aber z. B. in einem Gründunsgsseminar informieren. Wer von der eigenen Praxis leben will, sollte erwägen, fachkundige Unterstützung in Anspruch zu nehmen, denn anfangs unterlaufen oft auch kleinen Unternehmen vermeidbare Fehler. Wir möchten Sie ermutigen, die Förderprogramme zu nutzen, um Fehlplanungen und Krisen frühzeitig vorzubeugen.


Mehr Infos:

Für eine Tabelle der Förderprogramme einzelner Bundesländer siehe bitte die pdf-Version dieses Artikels.

www.foerderdatenbank.de; www.nrwbank.de; www.kfw.de; www.kfw-mittelstandsbank.de; www.arbeitsagentur.de; www.kurs.de.

Petra Welz, Geld & Rosen – Unternehmensberatung für Frauen und soziale Einrichtungen, Sozialpädagogin, Heilpraktikerin. www.geld-und-rosen.de


  Autoren

Welz, Petra

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