Sorgerechtsentzug: Der Fall Bianca Schröder.
Die Cottbuser Mutter Bianca Schröder will trotz der Probleme, die ihre hochbegabten Kinder mit der Schule haben, und trotz Prozessen wegen Schulverweigerung Deutschland nicht verlassen. Nachdem der Heimunterricht zunächst behördlich empfohlen worden war, kam es zur Eskalation und letztlich zum Sorgerechtsentzug für ihre Tochter.
Bernicia ist jetzt zehn Jahre alt und lebt in der Nähe von Cottbus im Land Brandenburg in einer Gegend, wo die Alten in der Mehrheit sind, denn Kinder werden hier nur noch wenige geboren.
Wie diese wenigen aufwachsen, wie wir mit ihnen umgehen, prägt unsere Zukunft, gleich welcher Art ihre Fähigkeiten sind – ob sie zu den sogenannten Hochbegabten gehören, die ihre ausgeprägten Talente in vielen Bereichen entfalten, oder ob zum unteren Bereich der IQ-Rangliste. Jeder neue Mensch bereichert unser Leben, ist eine Chance für Neues. So stelle ich dieses Mädchen mit seiner speziellen Situation vor, stellvertretend für die Frage, welche Bedeutung das Kind in unserem Leben hat, und welchen Platz wir ihm geben.
Bernicias Geschichte
Wer ist Bernicia? Mit eineinhalb Jahren hatte sie die Kritzelphase überwunden und zeichnete Bilder. Seit 2007 werden ihre Arbeiten in Ausstellungen verschiedener Städte gezeigt und prämiert.
Mit zwei Jahren eignete sie sich das Schreiben an. Seit ihrem siebten Lebensjahr schreibt sie mit Hingabe alljährlich für die „Europaweiten Schreibwettbewerbe“. Immer wieder spielt Bernicia bei Theateraufführungen mit, unter anderen im Schülertheater ihrer Stadt. Sie experimentiert und studiert mit Hingabe auch naturwissenschaftliche Themen und interessiert sich für Geschichte.
Als Bernicia fünf Jahre alt ist, bekommt sie die erste ihrer Auszeichnungen für ihr Klavierspiel und wird immer wieder zu Auftritten in Musikprogrammen eingeladen. Bewegung ist von klein auf Teil ihrer Persönlichkeit, und so ging sie bereits mit drei Jahren mit ihrem um zwei Jahre älteren Bruder zum Judotraining. In der Folge heimste sie in Deutschland wie im benachbarten Polen bei Judoturnieren erste und zweite Preise ein und trat in Judoshows auf. Mit gerade neun Jahren wurde Bernicia im März diesen Jahres UNICEF-Junior-Botschafterin.
Sie wäre gerne schon mit vier Jahren zur Schule gegangen. Die Lehrerin war einverstanden, aber der Schuldirektor nicht. So wurde sie mit sechs Jahren eingeschult – und litt schon bald unter Kopf- und Bauchschmerzen. Schließlich begann sie einzunässen, anfangs nur nachts, dann auch tagsüber, und weinte viel, vor allem in der Schule. Ihre Eltern waren ratlos, der Arzt konnte nichts Organisches feststellen, und das Versorgungsamt erkannte diesen Zustand als eine 30-prozentige Schwerbehinderung an.
Was tun? Es war klar, Bernicia kam mit der Schule nicht zurecht. Zur gleichen Zeit hatte auch ihr Bruder Alicius schwere Schulprobleme. Ihm war eine Hochbegabung attestiert worden. Was immer es in der Schule zu lernen gab, er wusste es schon, und so langweilte er sich unendlich, blieb aber brav. Zu Hause hingegen ließ er seinen ganzen Frust massiv an der Familie aus. Die Lehrerin war verzweifelt. Sie bat schließlich seine Mutter, ihren Jungen in der Schule zu unterstützen, und stellte den beiden sogar einen separaten Raum für diesen Einzelunterricht zur Verfügung. Das ging zwei Jahre lang gut – und der mittlerweile Achtjährige übersprang die dritte und vierte und kam in eine fünfte Klasse, jetzt allerdings ohne die von der Schule versprochene zusätzliche Förderung. Schwere Verhaltensstörungen waren bald das Ergebnis.
Auch bei Bernicia war mittlerweile eine Hochbegabung festgestellt worden. So traf es sich günstig, als das Schulamt der Mutter empfahl, sie möge doch den Einzelunterricht mit ihrem Jungen zu Hause wieder aufnehmen. Und auch für Bernicia solle die Mutter nach diesen sieben traurigen Monaten in der Schule doch auch einen Antrag auf Hausunterricht stellen.
Auf Anfrage des Schulamts einige Zeit später stellte das Jugendamt fest, dass es den Kindern wieder gut gehe, für eine Kindeswohlgefährdung gebe es keinerlei Anzeichen, und die Kinder würden schulisch gut unterrichtet. In der Schule seien die Kinder offenbar unterfordert gewesen. Der Hausunterricht sei eine gute Alternative für die beiden.
Mit dieser Aussage begann ein Streit zwischen Schul- und Jugendamt, denn im Schulamt saß inzwischen eine neue Schulrätin, die gegen Hausunterricht war. Das Schulamt konterte, dass das Jugendamt nicht kompetent sei, den schulischen Bereich zu beurteilen, dass Bernicia und ihre Mutter anscheinend ein symbiotisches Verhältnis hätten und das Mädchen eine vierte Klasse der Grundschule besuchen solle.
Psychologische Gutachten zählen nicht
Diese Entscheidung stand im krassen Gegensatz zu der Empfehlung, die zwei Psychologinnen, eine davon vom Gericht als Gutachterin bestellt, unabhängig voneinander abgegeben hatten. Ihrem Anraten zufolge sollte Bernicia in die fünfte Klasse des Gymnasiums ihres Bruders gehen. Sie sei wieder seelisch stabil und sehr anpassungsbereit und von daher diesen Anforderungen gewachsen.
Auf diese Empfehlungen ging die Schulrätin nicht ein. In mehreren Gerichtsverhandlungen machte sie immer wieder eigenartige Vorschläge, beispielsweise sollte Bernicia in weit entfernten Schulen untergebracht werden, was die geringen Mittel der Mutter nicht zuließen und die Freizeit von Bernicia stark eingeschränkt hätte. Inzwischen hat das Schulamt den Entzug des Sorgerechts, die Schulbelange betreffend, beantragt.
Ein Zitat aus diesem Antrag vom 1. Dezember 2008: „Es wird – auch im Wege einer vorläufigen Entscheidung – beantragt, der Erziehungsberechtigten die elterliche Sorge für den schulischen Bereich zu entziehen, für die insoweit teilweise Entziehung der elterlichen Sorge, die Anordnung der Pflegschaft für die betroffenen Kinder zu treffen und die mit der Pflegschaft beauftragte Person bzw. Institution zu ermächtigen, die Herausgabe von Alicius und Bernicia Schröder notfalls unter Einsatz von Gewalt und mittels Betreten und Durchsuchen der von der Sorgeberechtigten genutzten Wohnung bzw. des Grundstücks sowie unter Inanspruchnahme der Hilfe des Gerichtsvollziehers oder der Polizei zu erzwingen.“ Schließlich befand das Schulamt, dass Bernicia unter Schulphobie leide und daher in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden müsse.
Auf die Warnung der Psychologin hin, dass das Kind bei einer derart gravierenden Maßnahme mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Schaden nehmen werde, machte die Schulrätin den Vorschlag, Bernicia für eine gewisse Zeit tagsüber in einer psychiatrischen Einrichtung für Schulschwänzer und Schulverweigerer unterzubringen.
Bernicias Familie zeigte sich während des gesamten Prozesses kooperativ und war auch mit diesem Vorschlag einverstanden, zumal ihr der Heimleiter versprach, dass Bernicia ihr volles Hobbyprogramm auch von dort aus fortsetzen könne. Doch schon beim nächsten Gespräch wurde klar, dass er das nicht einzuhalten gedachte. Hochbegabtenförderung schien nicht zu seinem Menschenbild zu passen. Nachdem die Mutter den Eindruck gewonnen hatte, dass das Schulamt Bernicia offenbar dauerhaft in dieser Einrichtung unterbringen wollte, zog sie ihr Einverständnis zu dieser Maßnahme zurück.
Leider erhielt sie nun keine Rückendeckung vom Jugendamt mehr. Die Ansprechpartner dort wurden ausgewechselt, und die Entscheidungen der Ämter wurden wieder einvernehmlich, beispielsweise als das Cottbusser Schulamt darauf bestand, dass Bernicia, die bereits den Stoff der sechsten Klasse beherrschte, in die vierte Klasse einer Grundschule zurückgestuft werden müsse.
Bernicias Mutter insistierte, dass laut Gutachten der Psychologen ihre Tochter in die fünfte Klasse des Gymnasiums gehöre. Da platzte dem Schulamt der Kragen, es wollte jetzt der Mutter das Sorgerecht für alle drei Kinder komplett entziehen lassen und darüber hinaus ihre Erziehungsfähigkeit durch ein psychiatrisches Gutachten prüfen lassen. Das Kind müsse sofort von der Mutter getrennt werden, weil sie vermutlich nicht dem Besuch der 4. Klasse Grundschule zustimmen würde. Zitat: „Die Mutter, die nunmehr seit Monaten mit immer wieder neuen Argumenten versucht, eine Beschulung des Kindes zu verhindern, bedarf dringend psychotherapeutischer Behandlung.“ (Schreiben der Schulbehörde an das Amtsgericht vom 13. Juli 2009.)
Hochbegabte sitzen in Sonderschulen
Anfänglich hatte ich nicht glauben wollen, dass zwölf Prozent der Kinder an Sonderschulen Hochbegabte seien. Eine, wenn auch extrem unbefriedigende Erklärung für die Entscheidung der Behörde, fand ich im Wikipedia-Eintrag zum Stichwort „Schulverweigerung“: Hochbegabte Kinder mit einem IQ über 130 werden zu Verweigerern aus Protest gegen die Langeweile. Typische Anzeichen für Hochbegabung werden von Lehrern und Eltern oft fehlinterpretiert. So wird aus den nachlassenden Noten durch die Verweigerung, die schon während des Unterrichts beginnen kann, geschlussfolgert, dass zum Beispiel ein Wechsel auf eine nicht so anspruchsvolle Schulform angemessen sei. Damit wird die Unterforderung verschlimmert, und der betroffene Jugendliche zieht sich immer mehr in sich zurück, entwickelt häufig sogar stärkere Formen des Protestes. Dies kann auch zu psychosomatischen Beschwerden führen.
Die fatale Situation, in die hochbegabte Kinder durch die Gleichmacherei des bestehenden Schulsystems immer wieder geraten, kann wohl kaum plastischer beschrieben werden, als am Fall von Bernicia. Um zu verdeutlichen, wie Eltern in einer solchen Lage denken und handeln und welche Unterstützung sie eigentlich bräuchten, veröffentlichen wir hier die gekürzte Mitschrift eines Radio-Interviews zwischen Bernicias Mutter, Bianca Schröder, und Radio Dreyeckland, das Mitte Juli dieses Jahres vor der letzten Gerichtsverhandlung zwischen dem staatlichen Schulamt Cottbus und der Familie Schröder gesendet wurde.
Interview mit Bernicias Mutter
Radio Dreyeckland: Menschen machen Menschen auf vielfältige Weise kaputt. Auch die Schule ist in Verruf geraten, nicht immer förderlich auf Kinder einzuwirken …
Bianca Schröder: Meine Tochter wird seit drei Jahren zu Hause unterrichtet. Dies wurde anfangs geduldet und sogar vom Schulamt empfohlen. Später jedoch gingen die Schulbehörden massiv dagegen vor und zeigten uns beim Ordnungsamt, beim Jugendamt und schließlich beim Amtsgericht an. Alle Ämter waren anfangs der Meinung, der Hausunterricht sei in Ordnung. Auch das Landesjugendamt hatte nichts einzuwenden. Als das Schulamt beim Amtsgericht Anzeige erstattete, kam es zu einem Gerichtsprozess. Dabei wurde ein Gutachten erstellt, in dem das unglückliche Wort „Schulphobie“ auftauchte. Als das Schulamt vorschlug, Bernicia in eine psychiatrische Einrichtung einzuweisen, befand das Gericht, hier liege tatsächlich eine Schulphobie vor, die therapiert werden müsse, ehe das Kind wieder die Schule besuchen könne.
● Der Grund, weshalb Bernicia nicht zur Schule ging, sondern zu Hause unterrichtet wurde, war ja, dass sie in der Schule vollkommen unterfordert war. Sie hatte sich gelangweilt und immerzu geweint, so dass ihr der Schulbesuch eine 30-prozentige Behinderung zufügte.
Ja, zunächst bemerkten wir die Verhaltensauffälligkeiten kaum, denn Kinder sind ja manchmal komisch. Dann begann das Einnässen, zunächst nur nachts, dann auch tagsüber – es nahm kein Ende. Wir ließen das beim Kinderarzt untersuchen. Natürlich fand er nichts. Die Schwerbehinderung wurde aufgrund des Einnässens bescheinigt. Dann kamen Symptome hinzu, wie sie bei Kindesmisshandlungen auftreten, etwa massiver Streit zwischen den beiden großen Kindern. Das war uns ein Rätsel.
In dieser Zeit begannen wir eine Mutter-Kind-Kur. In Gesprächen erkannten wir, dass das Einnässen mit der Schulsituation, der Unterforderung und dem ständigen Nicht-lernen-Dürfen zusammenhing. Damit war klar: Ich musste meine Tochter aus dieser Situation herausholen. Auch bei den Schulproblemen meines Sohnes wusste ich mir damals keinen Rat. So ließ ich die Kinder nach der Kur wirklich zu Hause. Ich wollte klären: Was können wir tun, in welche Richtung soll es gehen?
Zwei Jahre zuvor hatte ich meinem Sohn bereits innerhalb der Schule Einzelunterricht gegeben. Somit deckte sich der Vorschlag des Schulamts bezüglich des Heimunterrichts mit meinen Vorstellungen. Wir rutschten da also nur zufällig hinein. Wir wollten, dass die Kinder in einigen Fächern – Musik, Kunst und Sport – am Schulunterricht teilnehmen. Das lehnte die Schule aber rundum ab. Entweder ganz oder gar nicht. So fand der Unterricht wirklich nur zu Hause statt.
● Am Anfang des Heimunterrichts stand also eine behördliche Empfehlung?
Ja, wir hatten uns an die Schulpsychologin gewendet, die mich dann an die Schulrätin verwies. Erstaunlicherweise meinte die Schulrätin, sofern dem Schulamt keine Kosten entstünden, befürworte sie den Hausunterricht. Sie empfahl mir, einen offiziellen Antrag zu stellen, und versicherte, sie würde sich mir nicht in den Weg stellen. Das habe ich getan.
● Wie kam es dann, dass Ihnen nun das Sorgerecht entzogen werden soll oder bereits entzogen wurde?
Das Schulamt hat beantragt, mir das Sorgerecht für alle drei Kinder zu entziehen. Bei meinem ältesten Sohn wurde dies so begründet: Er sei weder begabt noch hochbegabt, er habe kein naturwissenschaftliches Verständnis und könne nicht lernen. Er gehöre auf kein Gymnasium, schon gar nicht auf das betreffende, das er jetzt besucht. Das blieb lange so im Raum stehen.
Auch für meine jüngste Tochter, die jetzt fünf Jahre alt ist, sollte mir das Sorgerecht entzogen werden, weil ich einmal erwähnt hatte, was sie schon alles kann. Sie war damals zwei, und ich erzählte, welche Buchstaben sie schon lesen und schreiben kann – Fähigkeiten, die viele hochbegabte Kinder haben. Mir wurde dann unterstellt, ich wolle mein Kind mit vier Jahren einschulen – das wäre eine Kindeswohlgefährdung. Aufgrund dieser Vermutung sollte mir das Sorgerecht entzogen werden.
● Ich wundere mich darüber, dass Sie als Mutter ihrem Sohn Einzelunterricht in der Schule gegeben haben. Wie kam es dazu?
Wir hatten eine engagierte Lehrerin, die sehr bemüht war, Alicius gerecht zu werden. Das sah dann so aus, dass er an seinen Aufgaben saß, während die Klasse etwas anderes lernte. Natürlich guckt ein Sechsjähriger immer, was die anderen machen. Deshalb hat er die speziell für ihn gestellten Aufgaben nicht erledigt. Die Lehrerin konnte nicht überall zugleich sein, sie hatte sich um dreißig Kinder zu kümmern. Eigentlich brauchte mein Sohn aber eine Person für sich alleine, so ist er eben. So entstand diese Idee, dass ich mit in die Schule kam. Zuerst bat mich die Lehrerin, ihn im Unterricht zu begleiten. Doch auch wenn ich neben ihm saß, ließ er sich ablenken.
Während zwei Jahren bekam ich daher nur für uns beide einen separaten Raum. Wir machten unseren eigenen Unterricht. Dabei wurde er nicht abgelenkt und hatte seinen Freiraum. Wenn Klassenarbeiten geschrieben wurden, kam die Lehrerin und holte ihn ab. Im Grunde funktionierte das sehr gut.
Er hat dann vier Klassen übersprungen. Ursprünglich sollte er die sechs Jahre Grundschule in zwei Jahren machen und dann aufs Gymnasium wechseln. Da er jedoch motorisch beeinträchtigt ist und Sehprobleme hat, ist er körperlich sehr langsam. Nach diesen zwei Jahren überlegten wir, ihn probeweise aufs Gymnasium zu geben, entschieden uns dann jedoch dafür, ihn noch in die sechste Klasse der Grundschule zu schicken, ihn weiter individuell zu betreuen und zu beobachten, wann er aufs Gymnasium kann.
Diese Situation eskalierte dann insofern, als man ihn in die fünfte Klasse zurückstufte und ihm jegliche Förderung verweigerte. Das ist ihm seelisch sehr schlecht bekommen. Zeitgleich ereignete sich die schlimme Schulsituation meiner Tochter. So sagten wir schließlich: Jetzt bleiben die Kinder ganz zu Hause, ehe sie noch mehr Schaden nehmen.
● Dass Kinder zu Hause bleiben, ist natürlich nicht mit dem in Grundzügen noch immer gültigen Reichsschulgesetz von 1938 vereinbar. Es besteht ja eine Schulanwesenheitspflicht. Die Behörden gehen davon aus, eine Verletzung der Schulanwesenheitspflicht schade dem Kindeswohl. Sie aber erlebten, dass eher die Schule Ihren Kindern geschadet hat. Ein unlösbarer Konflikt?
Ja, dabei ist eigentlich der Heimunterricht in fast allen Bundesländern, zumindest in Brandenburg, erlaubt. Es gibt einen Paragrafen, demzufolge Kinder unter bestimmten Umständen Anrecht auf Hausunterricht haben. Ein anderer Paragraf sieht die Befreiung vom Schulunterricht vor. Dann werden die Rahmenbedingungen genannt: Die Kinder sind angemessen zu fördern, und der Antrag muss wohlbegründet sein. Zunächst stellte ich beim Schulamt einen ausführlichen Antrag. Als dieser abgelehnt wurde, legte ich Widerspruch ein und klagte beim Verwaltungsgericht. Diese Entscheidung hätte das Amtsgericht eigentlich abwarten müssen. Doch Abwarten hielt es wohl für unnötig …
Dabei hätte nichts dagegen gesprochen, unseren Hausunterricht mit den örtlichen Schulen abzusprechen, die Kinder gemeinsam zu betreuen und den besten Weg zu erproben. Trotz Schul- und Schulanwesenheitspflicht bietet das Schulgesetz ja die Möglichkeit des Heimunterrichts. Es ist wirklich schade, dass dieses Gesetz für Kinder wie die meinigen nicht ausgeschöpft wird. Würden Gericht und Schulbehörde dies tun, ließen sich viele Probleme lösen, nicht nur die unseren. Es gab Gerichtsentscheide, da haben Eltern ihre Kinder aus religiösen Gründen zu Hause unterrichtet. Als dann befunden wurde, die Religion spiele gar keine Rolle, wurde den Eltern ein Sorgerechtsentzug angedroht. Solche Urteile erlässt das Gericht automatisch, ohne differenzierende Betrachtung der Vorgeschichte.
Als das Schulamt versuchte, die Kinder wieder zum Schulbesuch zu zwingen, wurden weit entfernte Schulen vorgeschlagen, so dass die Kinder den Schulweg nicht hätten bewältigen können. Oder man machte uns Hoffnung auf eine bessere Förderung der Kinder. Die Lehrer berichten jedoch, sie stünden unter solchem Druck, dass sie gar nicht näher auf die Kinder eingehen könnten. Man sagt ihnen: Macht mal, und wenn nicht, dann ergeht’s euch schlecht. Die Lehrer werden unter Druck gesetzt, gerade hier im Land Brandenburg. Das Schlimmste, was einem Lehrer hier passieren kann, ist eine Versetzung an eine weit entfernte Schule. Das will keiner riskieren, die Wege hier sind ohnehin schon weit. Das setzt die Lehrer ungemein unter Druck – so kann keiner mehr richtig unterrichten. Vermutlich ist das eine der Ursachen, warum der Ruf der örtlichen Grundschulen so schlecht ist.
● Haben Sie nie daran gedacht, auszuwandern? Heimunterricht ist ja in vielen Ländern legal und praktikabel.
Ich komme aus der ehemaligen DDR. In meinem Leben stand ich schon einmal vor der Frage: Gehen oder bleiben? Damals entschied ich mich bewusst fürs Bleiben. Ich sagte mir, bevor ich gehe, müssen sie mich rausprügeln. Auch diesmal möchte ich bleiben, denn ansonsten kann ich nicht mehr vor Ort für bessere Bedingungen kämpfen. Sollte die Situation aber weiter eskalieren, bleibt mir wohl nichts anderes übrig. Allerdings möchte ich nicht des Hausunterrichts wegen ins Ausland, das ist nicht mein Ziel.
● Soweit Bianca Schröder aus Brandenburg. Da man jede Geschichte von zwei Seiten betrachten kann, habe ich versucht, beim Schulamt und beim Jugendamt Auskunft zu diesem Fall zu erhalten, war jedoch wenig erfolgreich: „Mir ist der Fall bekannt, aber ich gebe dazu momentan keine Auskunft.“ „Naa. Ich kann dazu momentan eigentlich keine Auskünfte geben.“ „Wie gesagt, ich gebe Ihnen dazu keine Auskünfte.“ „Nee, dazu kann ich Ihnen keine Auskünfte geben, tut mir leid.“ „Ich gebe Ihnen dazu keine Auskünfte, und statistische Erhebungen zu Diagnosen von Schülern werden auch nicht erhoben.“ …
Bekenntnis zum Menschen
Inzwischen ist Bianca Schröder das Sorgerecht für Bernicia entzogen worden.
Wer will schon Schule so, wie sie hier erlebt wurde? Das wünschen sich auch die Lehrer und die Vertreter der Behörden sicherlich nicht. Was aber mögen die Gründe dafür sein, dass Schule dem Bild eines Kindes, das im Gleichschritt nach Norm funktioniert, verhaftet bleibt? Kinder einer Altersgruppe haben in ihrer Klassenstufe zu sein, ohne Ansehen der Person, ihrer großen oder geringen Potenziale oder sonstiger Voraussetzungen. Das klingt nach Diktatur – und das in unserem Land?
Fehlt es den Menschen in den Ämtern an Mut, sich zum Individuum, zum realen Menschen, zu bekennen, wie es unser Grundgesetz von ihnen fordert? Offenbar gilt nach wie vor die eindimensionale Regel: Dem Schulzwang haben sich Eltern zu beugen.
Wie die Kunst, müsste auch Bildung frei bleiben, und zwar ohne Unterschied für jeden Menschen. Und Kinder sind auch Menschen!
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